Auch die Polizei muss manchmal zahlen

Auch die Polizei muss manchmal zahlen
(Jean-Claude Ernst)

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Wer kommt für einen eventuellen Schaden bei einem Polizeieinsatz auf? Haben die Betroffenen das Recht, entschädigt zu werden? Dies war das Thema einer aktuellen parlamentarischen Anfrage.

In einer parlamentarischen Anfrage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser geht es um eventuelle Schäden, die bei einem Polizeieinsatz entstehen können. Manchmal kommt es vor, dass die Polizei Fenster oder Türen aufbrechen muss. Der Abgeordnete will wissen, wer in dem Fall denn eigentlich für den Sachschaden aufkommt. Des Weiteren stellt er die Frage, wie oft dies in den vergangenen Jahren passiert sei und wie hoch die Summe der Entschädigung gewesen sei.

Zwischen 2 und 6 Monaten

Der zuständige Minister Etienne Schneider erklärt, dass der entstandene Schaden im Bericht der Polizei festgehalten werde. Betroffenen könnten bei der Polizei einen Antrag auf Entschädigung stellen. Anschließend werde alles überprüft.

Schlussendlich werde die Summe an die betroffene Person vom Budget des Staatsministeriums überwiesen. In der Antwort des Ministers heißt es: „Die Dauer dieser Prozedur ist unterschiedlich. Es hängt von der Größe des Falls ab. Durchschnittlich dauert es zwischen zwei und sechs Monaten.“

Darüber hinaus betont Schneider, dass diese Prozedur zwischen 2005 und 2015 rund 20-mal angewandt worden sei. Die Summe der Entschädigungen lag in diesem Zeitraum zwischen 69,46 und 8.771,54 Euro.