3.085 Luxemburger Unternehmen haben im August Kurzarbeit beantragt, um im September von den Sonderbestimmungen zu profitieren, die wegen der Corona-Krise noch bis zum 31. Dezember gelten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums hervor. Das Ministerium bewilligte 2.966 der Anträge. Hauptprofiteur der Regelung sind demnach Gastronomie, Tourismus und den Veranstaltungssektor. 43,5 Prozent der positiven Bescheide gingen an Unternehmen aus diesen Branchen.
Insgesamt sind im September 15.690 Beschäftigte von den Kurzarbeitsregelungen betroffen. Das sind 9.523 weniger als im August. Auch die Zahl der bewilligten Anträge insgesamt ging gegenüber August um 196 zurück. Anträge auf Kurzarbeit müssen immer in den ersten zwölf Tagen des Vormonats gestellt werden, erklärt das Wirtschaftsministerium.
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