LuxemburgVerhandlungen über Kostenübernahme bei Psychotherapie sollen wieder aufgenommen werden

Luxemburg / Verhandlungen über Kostenübernahme bei Psychotherapie sollen wieder aufgenommen werden
Wird Psychotherapie in Luxemburg bald von der Krankenkasse bezahlt? Foto: dpa/zb/Jens Wolf

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Der Beruf des Psychotherapeuten ist in Luxemburg zwar bereits seit dem Jahr 2015 staatlich anerkannt, allerdings gibt es bisher keine Kostenerstattung für Menschen, die diese in Anspruch nehmen. Darüber soll nun laut einer Antwort auf zwei parlamentarische Fragen der CSV und der Piraten neu verhandelt werden.

Menschen mit psychischen Problemen kann eine Psychotherapie helfen – in Luxemburg kann das allerdings auch schnell teuer werden. Der Beruf des Psychotherapeuten ist zwar seit rund fünf Jahren in Luxemburg offiziell anerkannt, doch wer eine Psychotherapie macht, muss diese bisher aus eigener Tasche bezahlen. In dem 2015 verabschiedeten Gesetz, das den Beruf staatlich anerkennt, ist zwar vermerkt, dass die Kosten für die Therapie von der Krankenkasse übernommen werden sollen, allerdings gab es bisher keine Einigung darüber, unter welchen Bedingungen das passieren soll. Die Verhandlungen über besagte Übernahme sollen nun wieder aufgenommen werden – das geht aus der Antwort auf zwei parlamentarische Fragen von den Luxemburger Piraten und der CSV hervor.

Im Januar 2018 habe es laut der CSV-Anfrage bereits einen Vorschlag gegeben, wie die Übernahme geregelt werden könnte – von der „Fédération des associations représentant des psychothérapeutes au Grand-Duché de Luxembourg“ (Fapsylux). Darüber habe es Gespräche mit der „Caisse nationale de santé“ (CNS) gegeben, die allerdings nach sechs Monaten ohne Ergebnis abgebrochen worden seien. Ende November 2019 habe Sozialminister Romain Schneider dem Staatsrat dann eine großherzogliche Verordnung zu dem Thema zur Stellungnahme vorgelegt, die allerdings als verfassungswidrig abgelehnt worden sei.

Autonomie gegen Bedingungen und Therapiepläne

Der Grund für die Ablehnung: Der 2015 verabschiedete Gesetzestext gibt laut dem CSV-Schreiben unter anderem vor, dass Psychotherapeuten ihren Beruf autonom und ohne Einschränkungen ausüben können. „In dem vorgeschlagenen großherzoglichen Reglement möchte der Minister jedoch vorschreiben, dass dem Patienten eine Psychotherapie von einem Arzt verschrieben werden muss und dass auch ein Behandlungsplan von der CNS genehmigt werden muss“, heißt es in der CSV-Anfrage.

Nun aber zur Antwort von Sozialminister Romain Schneider – er sagt: „Die zuständigen Dienststellen analysieren derzeit die Stellungnahme des Staatsrates und werden die Vorschriften entsprechend anpassen.“ Je nachdem, welche Anpassungen das sind, muss der Staatsrat sich die Regelung erneut ansehen. „Die Verordnung wird dann veröffentlicht und die Verhandlungen zwischen der Krankenkasse und Fapsylux werden wieder aufgenommen, um die Punkte des Übereinkommens zu definieren“, erklärt Schneider. Auch die Erstattung der Krankenkasse werde dann festgelegt.