BerufungsprozessTrierer Bordell Pearls soll klar gegen Luxemburger Gesetzgebung verstoßen haben

Berufungsprozess / Trierer Bordell Pearls soll klar gegen Luxemburger Gesetzgebung verstoßen haben
Die „Cité judiciaire“ in Luxemburg: Im Berufungsprozess geht es um die Machenschaften der Betreiber des „Club Pearls“ in Trier Foto: Editpress/Julien Garroy

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Während Jahren soll der damalige „Club Pearls“ in Trier Prostituierte von Deutschland zu Kunden nach Luxemburg gebracht haben. Sechs im Bordell beschäftigte Personen wurden deswegen in erster Instanz in Luxemburg zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Im Berufungsprozess drohen ihnen nun höhere Strafen.

Das Geschäft muss lukrativ gewesen sein. Während Jahren brauchten zahlungskräftige Kunden des „Club Pearls“ nicht nach Trier ins Bordell zu fahren. Der Club bot einen Escort-Dienst an und brachte die Frauen an diverse Adressen nach Luxemburg. Menschenhandel, Zuhälterei und Geldwäsche lautet der Vorwurf gegen sechs in unterschiedlichen Positionen beim Bordell Beschäftigten.

Am Dienstag machte der Generalstaatsanwalt deutlich, dass er in diesen Vergehen kein Kavaliersdelikt sehe.  Das Berufungsgericht müsse urteilen, sagte er in seiner Einführung. Nicht über die Führung eines Bordells in Deutschland oder darüber, was dort vor Ort geschehen sei. Das Luxemburger Gericht müsse über die Straftaten urteilen, die in Luxemburg begangen und ihren Ursprung in der Planung im Club Pearls in Trier gehabt hätten. Dabei gehe es um die von Trier nach Luxemburg transportierten Prostituierten oder um jene, die am Bahnhof sowie am Flughafen in Luxemburg abgeholt wurden. Es gehe um Geld, das in Luxemburg im Rahmen der Tätigkeit des Etablissements Cash eingesammelt und nach Trier gebracht wurde. Das seien die Fakten, mit denen sich das Gericht auseinandersetzen müsse.

Keine ahnungslosen Opfer

Dass der möglicherweise Hauptverantwortliche der Sache nicht vor Gericht sitze, weil er von Deutschland nicht ausgeliefert wurde, schien der Generalstaatsanwalt sehr zu bedauern. Trotzdem seien alle jetzt Beschuldigten in diesem Verfahren auch Mittäter. Jeder sei Teil des Räderwerks einer Organisation gewesen, die in Luxemburg mit ihrem Escort-Dienst viel Geld verdient hätte.

Der Generalstaatsanwalt wirkte in seinem Plädoyer nicht so wie jemand, der glaubt, dass die Beschuldigten ahnungslose Opfer seien, so wie es quasi unisono in den Plädoyers der Verteidigung vorgebracht wurde. Im Pearls seien die Fahrten organisiert worden, die Frauen seien auch beim Einstellungsgespräch auf den Escort-Dienst angesprochen worden und die Fahrer hätten den Transport übernommen. Jeder habe wissen müssen, worum es ging. Oder sich informieren müssen. Die von den Beschuldigten vorgebrachte angebliche Unwissenheit über die Luxemburger Gesetzgebung könne er nicht gelten lassen. Die Beschäftigten im Pearls hätten sich die Mühe machen müssen, um darüber zu informieren, was in Luxemburg legal ist und was nicht, so der Generalstaatsanwalt. Vor allem, weil dieses Geschäftsmodell so lukrativ gewesen sei, gab er zu verstehen.

Haft- und Geldstrafen

Aus den Ermittlungen und aus den Zeugenaussagen schloss der Generalstaatsanwalt, dass die beschuldigten Frauen und auch die Fahrer nicht so ahnungslos gewesen sein konnten, wie sie vorgeben. Bei einem Zwischenfall mit einem Auto, das Werbung für den Club Pearls machte, sei eine Beschuldigte zum Beispiel bereits 2013 in Luxemburg auf die dort geltende Gesetzgebung hingewiesen worden. Den Fahrern sei unter anderem gesagt worden, im Falle einer Kontrolle anzugeben, dass sie mit ihrer Freundin unterwegs waren. Oder dass sie nicht in der Nähe der Orte parken durften, wo sie die Frauen hinbrachten. 

Die Beschuldigten hätten willentlich und wissentlich gehandelt und strafbare Handlungen begangen, so der Generalstaatsanwalt, der nun eine höhere Strafe aussprach als die in erster Instanz. Für die drei beschuldigten Frauen forderte er Haftstrafen zwischen drei und vier Jahren, nur mit teilweiser Bewährung, sowie Geldstrafen zwischen 10.000 und 30.000 Euro. Alle drei hätten vom System profitiert. Für die drei Fahrer, die bei Gericht nicht anwesend waren, forderte der Generalstaatsanwalt 15 Monate Haft mit integraler Bewährung.

Der Prozess wird noch diese und nächste Woche fortgesetzt.