Gericht
Strafe für Angeklagten in LuxLeaks-Prozess rechtens
Bei der LuxLeaks-Affäre ging es um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden Foto: Editpress/Feller Tania
Luxemburg verstößt mit der Verurteilung eines der beiden Hauptangeklagten im Prozess um die sogenannten LuxLeaks nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht gegen dessen Recht auf freie Meinungsäußerung. Mit der Geldbuße von 1.000 Euro für den Mann sei ein fairer Ausgleich zwischen seinen Rechten und denen seines ehemaligen Arbeitgebers gefunden worden, teilte das Gericht am Dienstag in Straßburg mit. Der Fall behandelt die Affäre um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden.