SREL-ProzessStaatsanwaltschaft legt Berufung gegen Freispruch der drei Angeklagten ein

SREL-Prozess / Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Freispruch der drei Angeklagten ein
Die Angeklagten waren für nicht schuldig befunden worden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Der SREL-Prozess geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag Berufung gegen das Urteil eingelegt, das am 25. Juni gefällt wurde – die drei Angeklagten wurden vom Gericht freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil im SREL-Prozess eingelegt. Das Gericht hatte die drei Angeklagten für nicht schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe für die drei Angeklagten gefordert.

Gilbert Hamen
9. Juli 2020 - 14.16

SREL-Prozess? Vielen Menschen ist genug genug!Ein Urteil wurde gesprochen.Die Geschichte hat so einen langen Bart,dass es niemanden mehr interessiert.Wer bezahlt das alles,wieviele wichtige Fälle werden dadurch nun auch wieder in Rückstand geraten?Ich denke dass in Luxemburg die Mühlen des Justiezapparates sehr sehr langsam malen,und den Staat sehr viel unnötig verschwendetes Geld kostet.