SREL-Prozess

Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Freispruch der drei Angeklagten ein

Der SREL-Prozess geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag Berufung gegen das Urteil eingelegt, das am 25. Juni gefällt wurde – die drei Angeklagten wurden vom Gericht freigesprochen.

Die Angeklagten waren für nicht schuldig befunden worden

Die Angeklagten waren für nicht schuldig befunden worden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil im SREL-Prozess eingelegt. Das Gericht hatte die drei Angeklagten für nicht schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe für die drei Angeklagten gefordert.

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