Kleine LebensretterRauchmelder seit dem 1. Januar in Luxemburg Pflicht

Kleine Lebensretter / Rauchmelder seit dem 1. Januar in Luxemburg Pflicht
Rauchmelder sollen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden Foto: Editpress-Archiv/Hervé Montaigu

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Für alle Wohnungen im Großherzogtum sind Rauchmelder seit dem 1. Januar Pflicht. Die kleinen Geräte können und sollen Leben retten, heißt es von den zuständigen Stellen. 

Pro Jahr zählt das CGDIS rund 200 Brände in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Dabei kommen im Schnitt ein bis zwei Menschen ums Leben. Jedes Opfer sei eines zu viel, sagt Cédric Gantzer, Abteilungsleiter der Generaldirektion der Feuerwehr. Das Ziel sei es, diese Zahl auf null zu setzen. „Rauchmelder sind eine billige und effiziente Lebensversicherung“, so Gantzer weiter. Es gehe auch darum, die möglichen Schäden, die bei einem Brand entstehen können, zu minimieren. Wie Rauchmelder dabei helfen können, hat sich bereits diese Woche in Mamer gezeigt. Dort brannte es in einem Plastikmülleimer. Durch die Warnmelder wurde die Familie darauf aufmerksam und konnte den Brand rechtzeitig selbst löschen. Das CGDIS war nur zur Nachkontrolle vor Ort. 

Gefahr durch Rauchentwicklung

Rauchentwicklung ist die größte Gefahr bei einem Brand, denn die Vergiftung durch Rauchgase ist dabei die häufigste Todesursache. Das Einatmen des Rauchs hat einen ermüdenden Effekt. In Luxemburgs Nachbarländern hätten Rauchmelder die Zahl der Opfer bei Hausbränden um 25 Prozent reduziert, hieß es im Oktober in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Innenministerium und CGDIS. 

Was diese Pflicht nun für die Haushalte bedeutet und wo die Rauchmelder überall angebracht werden müssen, ist auf der Webseite rauchmelder.lu zu erfahren. Mindestens ein Gerät muss sich auf Höhe der Fluchtwege und in allen Schlafzimmern befinden. Zusätzlich wird empfohlen, eines in der Waschküche, im Büro, im Heizungskeller und im Wohnzimmer anzubringen. Befestigt werden sollen Rauchmelder an der Decke oder, falls nicht anders möglich, im oberen Bereich der Wand. Sie sollen nicht direkt neben einer Lampe oder einer Klimaanlage angebracht werden. Es wird davon abgeraten, Rauchmelder in der Garage und in feuchten Räumen, wie etwa in der Küche oder dem Badezimmer zu nutzen. Dort entsteht oft Dampf, der den Alarm auslösen könnte. 

Rauchmelder können sowohl in Baumärkten, verschiedenen Supermärkten und spezialisierten Geschäften als auch online gekauft werden. Erhältlich sind sie in vielen Ausführungen und sogar in verschiedenen Farben. Dabei ist vor allem zu beachten, dass das gewählte Modell mit einem „CE“ gekennzeichnet ist, damit es den europäischen Anforderungen und Normen entspricht. Es wird empfohlen, das Gerät regelmäßig zu testen. Der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist verantwortlich für die Anbringung der Geräte. Mögliche Mieter sind später für deren Funktionstüchtigkeit zuständig. Im Gesetz sind bei Nichtbeachtung der Pflicht keine Strafen vorgesehen. Ziel sei es, die Bevölkerung zu sensibilisieren, so Gantzer.

Cédric Gantzer erklärt auch, was zu tun ist, wenn der Rauchmelder anschlägt. Bei einem kleinen Brand kann versucht werden, selbst zu löschen – ohne sich dabei in Gefahr zu bringen. Falls dies nicht (mehr) möglich ist, muss das Gebäude evakuiert werden. Wichtig sei es, die Türen hinter sich zu schließen, damit sich das Feuer nicht ausbreitet. Anschließend sollen die Rettungsdienste unter der Nummer 112 gerufen werden.

Grober J-P.
5. Januar 2023 - 19.26

"Rauchmelder in der Garage und in feuchten Räumen, wie etwa in der Küche oder dem Badezimmer zu nutzen." Habe 2 Brände miterlebt, 2 x hat es in der Küche angefangen.