Luxemburg

Nun sag’, wie hast du’s mit den Windkraftanlagen? Der „Energie-Dësch“ soll Antworten liefern

In Luxemburg drehen sich zurzeit 71 Windräder. Bis Ende nächsten Jahres sollen 20 weitere errichtet werden. In den allermeisten Fällen sind die Planer und Bauherren nicht mit Gegenwind vonseiten der Bevölkerung geplagt. Doch es kann auch anders kommen.

Vor der Genehmigung einer Windkraftanlage würden die Standorte laut Umweltministerium immer individuell betrachtet werden, abhängig von Projekt, Lage und Umgebung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren angemessen berücksichtigt werden

Vor der Genehmigung einer Windkraftanlage würden die Standorte laut Umweltministerium immer individuell betrachtet werden, abhängig von Projekt, Lage und Umgebung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren angemessen berücksichtigt werden Foto: Soler

Während hauptsächlich im Norden des Landes in den vergangenen Jahren zahlreiche Windkraftanlagen in Betrieb genommen wurden, wehren sich andernorts Bürger gegen den geplanten Bau einer solchen Anlage. Ihre Haupteinwände betreffen die zu befürchtende ganzjährige gesundheitliche Belastung aufgrund der von der WKA ausgehenden Geräuschkulisse und des Infraschalls, die negativen Auswirkungen des zu erwartenden Schattenwurfs und nicht zuletzt den Wertverlust der angrenzenden Immobilien.

Es häufen sich zunehmend Fragen, die auf Antworten warten. Wie sieht es mit der Distanz zwischen WKA und Wohngebieten aus? Wie steht es um die Auswirkungen des Schattenwurfs? Wie wirkt sich der von WKA ausgehende Infraschall auf die Gesundheit der Anrainer aus? 

Die Antworten auf diese und andere Fragen sollten jeden Bürger interessieren, weiß man doch, dass bis Ende nächsten Jahres 20 weitere WKA errichtet werden sollen. Und wie sagte Premierminister Luc Frieden am vergangenen 14. Februar nach dem Regierungsrat: „Die Regierung hat sich vorgenommen, die Prozeduren zu vereinfachen.“ Weitere Einzelheiten gab es auch auf Nachfrage hin nicht. Es wurde lediglich auf den bevorstehenden „Energie-Dësch“ hingewiesen. Ob dieser etwa Antworten auf alle bis dato offenstehenden Fragen bringt?

Individuelle Auswertung

„Genaue Regeln, was die Mindestdistanz zwischen einer Windkraftanlage und Dörfern oder Wohngebieten anbelangt, haben wir nicht“, so die Erste Regierungsrätin im Umweltministerium, Marianne Mousel, kürzlich vor laufender Kamera. „Es gibt aber klare Regeln seitens anderer Instanzen, zum Beispiel im Bereich der Flugsicherheit.“ Hierzulande würden alle WKA-Projekte individuell ausgewertet, so Marianne Mousel beifügend.

Doch was heißt „individuell ausgewertet“? Wir hakten im Umweltministerium nach. Grundsätzlich gelte: Ein (identisches) Projekt habe je nach Standort unterschiedliche Auswirkungen, genauso wie unterschiedliche Projekte am selben Standort nicht dieselben Auswirkungen hätten. Daher würden diese immer individuell betrachtet, abhängig von Projekt, Lage und Umgebung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren angemessen berücksichtigt werden. Dies gelte nicht nur für Windkraftanlagen (WKA), sondern für alle Projekte, die eine Umweltgenehmigung benötigen, so Cathy Thill, Pressesprecherin im Umweltministerium.

Auf die Frage, aufgrund welcher Vorgaben diese Auswertung denn vorgenommen werde, kam folgende Antwort: „Die gesetzlichen Vorgaben dafür sind das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Gesetz über die klassifizierten Einrichtungen, das Naturschutzgesetz sowie das Wassergesetz.“

Auf Distanz mit der Distanz

Weiter wollten wir wissen, ob die von einer WKA erzeugten Geräusche sowie der Infraschall bei der Autorisierung eine Rolle spielen. „Der immissionsseitige Lärmpegel ist entscheidend dafür, ob eine Anlage zulässig ist. Infraschall selbst wird nicht limitiert, da die wissenschaftlichen Erkenntnisse bisher keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit nachweisen konnten. Die Bewertung des Lärmpegels erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften der jeweiligen Anlage und ihrer Umgebung“, heißt es weiter aus dem Umweltministerium.

Und wie sieht es mit einer Mindestdistanz zu Wohnsiedlungen, Straßen, Eisenbahnlinien, Waldgebieten usw. aus? „Luxemburg hat keine starren Distanzregeln, um mögliche Standorte durch solche Regelungen auszuschließen. Aufgrund der dichten Besiedelung und der engen Bebauung des Landes ist eine flexible Bewertung der Standorte notwendig. Dies ermöglicht es, die spezifischen Gegebenheiten jedes Standorts individuell zu berücksichtigen und eine optimale Balance zwischen Umweltschutz und der Nutzung erneuerbarer Energien zu finden“, so Cathy Thill abschließend.

Blick über die Landesgrenzen

Während es also in Luxemburg keine starren Distanzregelungen gibt, sieht es in unseren Nachbarländern ganz anders aus. In den meisten deutschen Bundesländern gilt ein Mindestabstand von 1.000 Metern. Allerdings müssen in allen Bundesländern die Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Anlagen so weit von Häusern entfernt stehen müssen, dass die Anwohner durch die Geräusche nicht negativ beeinflusst werden.

In Bayern gilt sogar die sogenannte 10-H-Regel: Der Abstand eines Windrads zum nächsten Wohnhaus muss mindestens zehnmal so groß sein wie die Höhe des Windrads (bei 230 Meter hohen Anlagen bedeutet dies also eine Mindestdistanz von 2,3 Kilometern).

In Frankreich geht in Regelwerken einerseits die Rede von einer Mindestdistanz von 1,6 km (bei Anlagen bis zu einer Höhe von 100 m) und andererseits sogar von 2,4 km (bei einer Höhe über 100 m). In Belgien hat man seit vielen Jahren ebenfalls genaue Mindestabstände von WKA zu Wohngebieten, ja sogar zu Regionalstraßen, Autobahnen, Eisenbahntrassen, TGV-Linien, Stromleitungen usw. festgelegt.

Die Mindestabstände in Österreich zählen weltweit zu den strengsten. Jedoch auch ohne die Mindestabstände hätte die Errichtung von Windrädern durch das strenge gesetzliche Genehmigungsverfahren kaum Auswirkungen auf die Anrainer, da Themen wie Geräusche, Infraschall und Schattenwurf im Genehmigungsverfahren sehr detailliert und sorgsam geprüft werden. Die erwähnten Mindestabstände lauten: 1.200 m zu Wohnbauland; 2.000 m zu Wohnbauland, das nicht in der Standortgemeinde liegt (mit Zustimmung der betroffenen Nachbargemeinde(n) kann der Mindestabstand von 2.000 m auf bis zu 1.200 m reduziert werden).

Vorsorgeprinzip auf den Kopf gestellt?

In puncto Auswirkungen des Infraschalls auf die Gesundheit der Anrainer von WKA scheiden sich die Geister. Windkraft-Firmen verweisen auf Studien, wonach „Auswirkungen durch Infraschall von Windkraftanlagen nicht zu erwarten sind.“ Woraus sich implizit die Forderung an die Betroffenen ableitet, zu beweisen, dass deren Gesundheit durch Windräder bedroht bzw. geschädigt werden kann. Auf diese Weise wird das Vorsorgeprinzip nicht nur ignoriert, sondern auf den Kopf gestellt. Eine der Dimensionen des Vorsorgeprinzips ist die Risikovorsorge, d.h. bei dem heute noch immer unvollständigen oder unsicheren Wissen über die Auswirkungen des Infraschalls auf die Gesundheit der Menschen soll vorbeugend gehandelt werden, um Schaden von vornherein zu vermeiden.

Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass auch die Umweltpolitik der Europäischen Union auf dem Vorsorgeprinzip (Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) beruht. In ihrer Mitteilung über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips aus dem Jahr 2000 betont die Europäische Kommission den Stellenwert des Vorsorgeprinzips als wesentliches Element der EU-Politik bei der Risikovorsorge.

0 Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren

„Mäertchen“, Pride und Public Viewing

Mit diesen Events startet Luxemburgs Hauptstadt in den Frühling