Praktischer HinweisNeue Steuerregeln für die Einfuhr von Waren unter einem Gesamtwert von 22 Euro

Praktischer Hinweis / Neue Steuerregeln für die Einfuhr von Waren unter einem Gesamtwert von 22 Euro
Verbraucher müssen ab dem 1. Juli 2021 Mehrwertsteuer auf alle online gekauften Waren zahlen Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Ab dem 1. Juli 2021 gelten in der Europäischen Union neue Steuerregeln für Online-Käufe. Die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Waren im Wert von bis zu 22 Euro wird abgeschafft.

Um wenigstens einen Teil der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, die den EU-Mitgliedstaaten Jahr für Jahr entgehen (geschätzte 140 Milliarden Euro im Jahr 2018), zu kompensieren, werden ab dem 1. Juli 2021 neue Regeln gelten.

Die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Waren mit einem Gesamtwert von weniger als 22 Euro wird abgeschafft, teilte unter anderem die Luxemburger Regierung am Montag per Pressemeldung mit. Dies habe zur Folge, dass alle Online-Einkäufe von außerhalb der EU einer Zollerklärung und der Zahlung von Zöllen und Steuern unterliegen. Dazu gehören Zölle, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern und andere Steuern.

Bei der Zollabfertigung verlangt der Spediteur, Post- oder Expressdienstleister in der Regel die damit verbundenen Gebühren wie Gestellungsgebühren oder Zollabfertigungsgebühren, so die Regierung weiter. Der Spediteur, Post- oder Expressdienstleister berechne und kassiere diese Gebühren in seinem Namen zum Zweck der Erstellung der Zollanmeldung.

Einkäufe auf Nicht-EU-Websites

Der Preis für Einkäufe unter 22 Euro auf Nicht-EU-Websites könnte für Verbraucher in Luxemburg demnach um 17 Prozent höher ausfallen als auf der Webseite angegeben, schreibt seinerseits das europäische Verbraucherzentrum CEC in einer Pressemeldung. Das CEC rät den Verbrauchern, jeweils zu überprüfen, ob ein Verkäufer beim Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop (IOSS) registriert ist und der angegebene Preis die Mehrwertsteuer und Einfuhrabgaben enthält.

In einer separaten Pressemeldung teilte die Luxemburger Post diese Woche mit, dass, falls die Steuern auf den verschickten Waren noch nicht entrichtet wurden, sie die Möglichkeit biete, die Abgaben beim Empfang der Waren zu bezahlen. Bei Sendungen mit einem Warenwert von 22 Euro oder weniger werde derweil eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhoben. Bei Sendungen mit einem Warenwert oberhalb von 22 Euro ist es eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro. Sendungen mit einem Wert von über 150 Euro werden durch CFL Logistics gegen Rechnung abgewickelt, wofür zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen, so die Post. Verschickte Geschenke (unter Privatpersonen) mit einem Wert von unter 45 Euro sind steuerfrei.

Stellen Sie ab dem 1. Juli 2021 sicher, dass alle Ihre Käufe außerhalb der Europäischen Union die luxemburgische Umsatzsteuer von 17 Prozent enthalten, um einen Aufschlag bei der Lieferung zu vermeiden, rät die Luxemburger Post

Gariuen
8. Juli 2021 - 11.27

@Therese "Schued dass nom Brexit alles wat aus GB kennt,och elo ennert dei Mesuren fällt." Schued? Guer net, si wollten et jo sou hunn.

bernard
2. Juli 2021 - 14.53

Da sprangen d'Englänner alt erëm aus der Këscht.

Therese
1. Juli 2021 - 18.01

Ech kafen souwisou nemmen an der EU an. Sin nämlech säfteg beigelaaf mat engem Akaf a China.Do sollen virun Allem neischt kafen.Ass nemmen Schrott den belleg hirgestallt get an daier verkaaft get.An oft sin Fakes derbei,woumat een nach kann mat rechtlechen poursuiten rechnen vun Seiten vun den richtegen Hirsteller. Schued dass nom Brexit alles wat aus GB kennt,och elo ennert dei Mesuren fällt.