LuxemburgMitbestimmung per Post: Briefwahl für die Europawahl kann beantragt werden

Luxemburg / Mitbestimmung per Post: Briefwahl für die Europawahl kann beantragt werden
Bei der Abstimmung auf postalischem Weg wird der ausgefüllte Stimmzettel in einen Umschlag gelegt, der wiederum dann in ein weiteres Kuvert geschoben wird Foto: Editpress/Claude Lenert

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

In weniger als drei Monaten findet die Europawahl statt. Menschen, die wissen, dass sie es am 9. Juni nicht ins Wahlbüro schaffen, können ab jetzt Briefwahl beantragen. Dabei gilt es einiges zu beachten.

Es dauert noch etwas bis zur kommenden Europawahl, doch mit den Prozeduren rund um den Urnengang vom 9. Juni können sich manche schon jetzt auseinandersetzen: Denn ab sofort kann die Briefwahl angefragt werden. Frühestens zwölf Wochen vor dem Wahltag ist das per Gesetz möglich – in Bezug auf die diesjährige Europawahl also ab dem 18. März. Dieses Datum bestätigt das Staatsministerium dem Tageblatt. Wer die sechs politischen Verantwortlichen für Luxemburg also über den postalischen Weg wählen will, muss in den kommenden Wochen aktiv werden.

Angefragt wird die Briefwahl bei der Kommune, in deren Wählerverzeichnis man registriert ist: meist also in der Wohnsitzgemeinde. Ein Antrag kann über die Webseite guichet.lu unter der Kategorie „Bürgerangelegenheiten“ und dann „Wahlen“ gestellt werden. Oder man nutzt die App „MyGuichet.lu“. Die Briefwahl kann auch per Post beantragt werden – mit einem Schreiben, das folgende Informationen enthält: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Wohnsitz und die Adresse, an die Wahlzettel und Co. verschickt werden sollen. Einen entsprechenden Vordruck bekommt man bei der Gemeinde.

Wichtige Stichdaten

Aber aufgepasst: Wird der Antrag per Post gestellt, müssen im Ausland ansässige Wählerinnen und Wähler eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beilegen. Anfragen kann man die Briefwahl übrigens bis zum 30. April – wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse im Ausland geht. Bei vielen Studierenden ist das zum Beispiel der Fall. Werden die Unterlagen für den Urnengang allerdings innerhalb von Luxemburg versendet, hat man laut Staatsministerium bis zum 15. Mai Zeit. 

Sobald der Antrag bei der Gemeinde ankommt, überprüft diese, ob dem stattgegeben wird. Ist das aus unterschiedlichen Gründen nicht der Fall, muss eine Ablehnung 35 Tage vor dem Urnengang übermittelt werden. Wird er hingegen angenommen, verschickt die Gemeinde per Einschreiben eine Wahlbenachrichtigung – und zwar spätestens bis zum 10. Mai, wenn diese an eine Adresse im Ausland geht. Wird diese innerhalb des Großherzogtums verschickt, ist das Stichdatum der 25. Mai. Kommt nichts an, soll man sich an die Gemeinde wenden. Die Kommunen werden auf guichet.lu als zuständige Kontaktstellen gelistet.

Richtige Vorgehensweise

Im Regelfall kommen die Unterlagen aber rechtzeitig an. In einer gemeinsamen Antwort auf Nachfrage vom Tageblatt raten das Ministerium für innere Angelegenheiten und das Staatsministerium, die mitgeschickten Anweisungen genau zu lesen. Dann wird der ausgefüllte und gefaltete Stimmzettel mit dem Stempel nach außen zeigend in den dafür vorgesehenen Umschlag gepackt. Der wird in das für den Versand bestimmte Kuvert gesteckt. Ein wichtiger Hinweis, denn bei der letzten Gemeindewahl vergaßen viele, den Stimmzettel zuerst in den einen Umschlag zu legen, bevor dieser in ein zweites Kuvert für den Versand geschoben wurde. 

„Die Unterlagen kommen dann zwar am richtigen Ort an, aber das Wahlgeheimnis ist in dem Fall nicht garantiert. Dadurch wird der Wahlzettel ungültig“, erklären das Ministerium für innere Angelegenheiten und das Staatsministerium. Wird der Stimmzettel hingegen sofort in den Umschlag mit der Beschriftung „contenant le bulletin de vote“ gepackt und dieser dann verschickt, fehlt der Post die Adresse des Wahlbüros. Der Brief kann dann nicht zugestellt werden.

Es gilt also, beide Umschläge zu nutzen. Wenn dann alles am richtigen Platz ist, werden die Unterlagen in den gelben Briefkasten geworfen und auf gewohntem Weg mit der Post versendet. „Wenn man den Wahlzettel aus dem Inland zurückschickt, wird empfohlen, den Umschlag bis spätestens Freitag, dem 7. Juni 2024 vor der letzten, auf dem Briefkasten angegeben Leerung an dem Tag einzuwerfen“, erklären die beiden Ministerien und raten dazu, die Unterlagen „so früh wie möglich“ zu verschicken, sodass diese bis zum 9. Juni vor 14 Uhr im Wahllokal ankommen.


Mehr zu diesem Thema:
– Probleme bei der Briefwahl: „Hatte nicht die Möglichkeit, meine Stimme abzugeben“
– Schnelles Handeln gefordert: Die Probleme bei der Briefwahl müssen analysiert werden
Analyse erst nach den nächsten Wahlen: Fragen nach Gründen für ungültige Stimmzettel vorerst unbeantwortet
Nach dem Urnengang ist vor dem Urnengang: Es kann erneut Briefwahl angefragt werden
– Innenministerin Bofferding bestätigt Probleme bei der Briefwahl aus dem Ausland