Parlament beschließt ErhöhungenMindestlohn und Revis steigen zum 1. Januar 2021

Parlament beschließt Erhöhungen / Mindestlohn und Revis steigen zum 1. Januar 2021
Etwas mehr Geld ab Januar für Mindestlohnempfänger, Revis- und RPGH-Bezieher  Foto: dpa/Monika Skolimowska

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Zum 1. Januar 2021 wird der Mindestlohn um 2,8 Prozent steigen; auch das Revis wird angehoben. Dies waren die wichtigsten Entscheidungen der Parlamentssitzung vom Mittwoch. Außerdem wählten die Abgeordneten Charles Schmit zum Ombudsmann für Kinder und Jugendliche, und das für eine Dauer von acht Jahren. 

Charles Schmit wurde mit 45 Stimmen zum Nachfolger von René Schlechter gewählt. Der Wechsel wird zu Jahresbeginn stattfinden. Schmit ist 48 Jahre alt, von Beruf Lehrer und arbeitet zurzeit im Erziehungs- und im Justizministerium, wo er an der Reform der Justiz im Zusammenhang mit Kindern leitend mitwirkte. Der Ombudsmann ist dem Parlament angegliedert und soll künftig mehr Mitarbeiter und Mittel bekommen, als dies bislang der Fall war. 

Eine EU-Direktive zur Entsendung von Arbeitskräften („détachement“) wurde anschließend in nationales Recht umgesetzt. Wie Berichterstatter Georges Engel (LSAP) darlegte, wird durch das Gesetz die Basis des Arbeitsrechtes (Arbeitszeiten usw.) erweitert, entsendete Arbeitskräfte müssen künftig den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit erhalten wie ihre Kollegen im Land der Aktivität, und die Rechte der in ein anderes Land entsendeten Beschäftigten werden allgemein gestärkt. Diese Maßnahme gegen soziales Dumping stieß auf allgemeine Zustimmung. In dem Zusammenhang wurde die Rolle der „Inspection du travail et des mines“ (ITM) hervorgehoben, die weiter gestärkt werden soll.

Claude Haagen (LSAP) stellte das Gesetzesprojekt zur 2,8-prozentigen Erhöhung des Mindestlohnes vor, die ab dem 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

59 bzw. 72 Euro zusätzlich

Die prozentuale Steigerung bedeutet für den unqualifizierten Mindestlohn 59 zusätzliche Euro; er steigt auf nunmehr 2.200 Euro brutto. Für den qualifizierten Mindestlohn beträgt die beschlossene Steigerung 72 Euro auf nun 2.642 Euro brutto. 14,6 Prozent aller Beschäftigten sind von der Maßnahme betroffen; es sind dies etwa 60.500 Menschen, von denen 33.600 im Land wohnen.

Die Erhöhung wird die Betriebe etwa 54,3 Millionen kosten. Erstmals werden die Unternehmen für die Mehrausgaben eine Kompensation vom Staat in Höhe von 500 Euro erhalten; dies, um sie in Corona-bedingt wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht zu stark zu belasten. Dennoch klagten die Arbeitgeberverbände, was Marc Baum („déi Lénk“) mit der Bemerkung quittierte, Warnungen seitens der Unternehmerverbände, eine Mindestlohnsteigerung würde zu Jobverlusten führen, hätten Tradition. Die Arbeitsplätze seien allerdings im Gegenteil ständig mehr geworden.

Revis und RPGH steigen ebenfalls

Die Erhöhung fand keinen Widerspruch im Parlament und sie wurde ebenso einstimmig beschlossen wie die Erhöhung des Revis („Revenu d’inclusion sociale“) um ebenfalls 2,8 Prozent. Auch das sogenannte RPGH („Revenu pour personnes gravement handicapées“) wird um 2,8 Prozent erhöht. Max Hahn (DP) war Berichterstatter des entsprechenden Gesetzes. Die Erhöhung dieser sozialpolitischen Zahlungen tritt ebenfalls zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft.

Während der Parlamentssitzung vom Donnerstag sollen neben den Punkten der bisherigen Tagesordnung auch vier Motionen diskutiert werden, die Martine Hansen (Fraktionschefin der CSV) zu Beginn der Sitzung einreichte, und die Vorschläge unterbreitet werden, wie die Verbreitung des Coronavirus in den Schulen eingeschränkt werden könnte.

Daneben wird sich das Parlament mit der Sicherheitslage im Bahnhofsviertel und dem gesetzlichen Rahmen für Weltraumaktivitäten befassen.

Grober J-P.
10. Dezember 2020 - 9.47

Alles für die Katz. Ein Dienstleister hat schon offiziell angekündigt, dass er seine Preise leider anheben muss, bestimmt nicht die 2,8 Prozent.