Covid-19 Gesetz

Menschenrechtskommission äußert zahlreiche Bedenken

Die Regierung möchte eine Reihe der Maßnahmen, die im Rahmen des Ausnahmezustands getroffen wurden, über den 24. Juni hinaus verlängern. Die Menschenrechtskommission wies am Mittwoch in ihrem Gutachten auf zahlreiche Mängel des Gesetzesvorhabens hin.

Gilbert Pregno, Präsident der Menschenrechtskommission

Gilbert Pregno, Präsident der Menschenrechtskommission Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Das Covid-19-Gesetz soll die Einschränkung der persönlichen Freiheiten nach dem Ende des Ausnahmezustands am 24. Juni regeln; das Gesetzesvorhaben sieht Regeln für Quarantäne, Isolierung, Zwangshospitalisierungen und eine Datenbank mit persönlichen Informationen über den Gesundheitszustand von Infizierten vor. Die Menschenrechtskommission CCDH kritisiert das Gesetzesvorhaben als in großen Teilen zu vage formuliert. Die angegebenen Maßnahmen seien weder genau umrissen noch ihre Notwendigkeit eindeutig geklärt und zum Teil nicht verhältnismäßig. Insgesamt kritisiert der Präsident der Kommission, Gilbert Pregno, den vorliegenden Text als zusammengewürfelte Puzzleteile, die kein Gesamtbild ergeben. Eine Nachbesserung dränge sich quasi auf.

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