Bettelverbot
Menschenrechtsanwalt: „Als würden Sie Geschlechtsverkehr verbieten, um Vergewaltigungen vorzubeugen“
Hat Léon Gloden nicht richtig gelesen? Das vermutet zumindest der Menschenrechtsanwalt Frank Wies. Der CSV-Innenminister beruft sich bei seiner Zustimmung zum Bettelverbot auf die abweichende Meinung eines Luxemburger Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Doch der Text liefert keine juristische Grundlage für das Verbot – im Gegenteil.
Seit Freitag gilt in der Hauptstadt das umstrittene, sogenannte Bettelverbot Foto: Editpress/Hervé Montaigu