Pressefreiheit

Luxemburgs Staatsanwaltschaft schützt Reporter.lu-Journalistin und fordert ihren Freispruch

Erstmals stellt sich die Luxemburger Staatsanwaltschaft klar hinter eine Journalistin, die Opfer einer Slapp-Klage wurde.

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft fordert den Freispruch der Reporter.lu-Journalistin und verteidigt die Pressefreiheit

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft fordert den Freispruch der Reporter.lu-Journalistin und verteidigt die Pressefreiheit Symbolbild: Editpress/Didier Sylvestre

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat sich am Dienstag erstmals hinter eine Journalistin gestellt, die Ziel einer sogenannten Slapp-Klage (Strategic Lawsuit Against Public Participation) geworden ist. Das berichtet der Radiosender 100,7. Vor dem hauptstädtischen Bezirksgericht musste sich eine Reporterin von Reporter.lu wegen angeblicher Verleumdung und übler Nachrede verantworten – gefordert wurden 100.000 Euro Schadensersatz.

Die Journalistin hatte im Juli 2024 über den Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens berichtet, der wegen Gesetzesverstößen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Hoffnung auf ein Signal gegen Einschüchterung

Slapp-Klagen zielen nicht darauf ab, rechtlich zu gewinnen, sondern kritische Stimmen einzuschüchtern und die öffentliche Debatte zu unterdrücken. In diesem Fall positionierte sich jedoch die Staatsanwaltschaft klar zugunsten der Journalistin: Sie habe niemandem geschadet, sondern für Transparenz gesorgt – ein Freispruch sei deshalb gerechtfertigt. Slapp-Klagen dürften Journalistinnen und Journalisten nicht an ihrer Arbeit hindern, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Auch die Verteidigung der Journalistin habe diese klare Stellungnahme begrüßt und Freispruch sowie 5.000 Euro Entschädigung gefordert, schreibt 100,7. Der Anwalt des Klägers kritisierte, dass heutzutage nicht mehr symbolische Beträge gefordert würden, sondern hohe Summen, die Medienschaffende persönlich unter Druck setzen könnten.

Die Journalistin selbst habe die Hoffnung geäußert, dass das Gericht ein klares Zeichen gegen Einschüchterungsklagen setzt, sodass der Journalistenberuf nicht mehr Zielscheibe solcher Attacken wird. Das Urteil wird am 17. Juni erwartet.

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