Das Luxemburger Außenministerium hat am Montagnachmittag angekündigt, dass die bisher geltenden Einreisebeschränkungen wegen der Coronakrise etwas gelockert werden. Die Einreisebeschränkungen selbst werden allerdings bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. In Zukunft sind Kurzaufenthalte von Familienmitgliedern eines EU-Bürgers von den Bestimmungen ausgenommen. Als Familie gelten der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, sowie die Kinder der EU-Bürgers oder dessen Partner, wenn das Kind jünger als 21 Jahre ist.
Gleiches gilt auch für die Familienangehörigen einer Person eines Dritt-Landes, die in Luxemburg lebt. Auch hier gelten als Familie der eingetragene Lebens- oder Ehepartner sowie die Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Lebensgefährten, deren Partner in Luxemburg leben, sind ebenfalls von den Einreisebestimmungen ausgenommen, wenn die Partner ihre Existenz ihrer langjährigen Beziehung und regelmäßige Kontakte beweisen können. Als Beweise gelten unter anderem im Pass vermerkte Ein- und Ausreisen, Flugtickets und ein Zeugnis eines gemeinsamen Wohnortes im Ausland. Außerdem muss der in Luxemburg lebende Partner eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Des weiteren gelten die normalen Regeln im Rahmen eines Kurzaufenthaltes in Luxemburg.
Betroffene Personen können sich per E-Mail ans „Bureau des passeports, visas et légalisations“ wenden (service.visas@mae.etat.lu). Weitere Informationen gibt es auch unter der Telefonnummer (+352) 247-88300.
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