Videoüberwachung
Kein Alibi-Gremium sein: Konsultative Menschenrechtskommission äußert sich zu Gesetzentwurf
Im neuen Videoüberwachungsgesetz des Innenministeriums kommt der „Commission consultative des droits de l’Homme“ (CCDH) eine neue Rolle bei der Genehmigung von Kameras zu. Damit diese nicht zur reinen Formalität verkommt, stellt die Menschenrechtskommission Forderungen.
Ein Verkehrsknotenpunkt: Überwachungskameras auf dem Bahnhofsvorplatz in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Julien Garroy
Noch laufen die Arbeiten in der zuständigen Parlamentskommission, doch bald könnte das neue Gesetz zur öffentlichen Videoüberwachung von Innenminister Léon Gloden (CSV) in Kraft treten. Im April hatte der Minister seine Reform des sogenannten Visupol-Gesetzes von 2021 den Abgeordneten vorgestellt. Im Kern geht es darum, die Prozeduren hinter der Kameraüberwachung an öffentlichen Plätzen schneller, einfacher und effektiver zu gestalten. Gloden hat davor einige Neuerungen vorgesehen, viele davon beziehen sich auf konkrete Fristen in den Genehmigungsprozessen. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, die maximale Dauer der Genehmigungen von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Außerdem sollten sowohl das Verlängerungsverfahren für bereits einmal genehmigte Kameras sowie die grundsätzliche Genehmigungsprozedur für Kameras in öffentlichen Parks und an Verkehrsknotenpunkten vereinfacht und verkürzt werden.