Justizminister Braz: „Nationalitätengesetz war ein Erfolg“

Justizminister Braz: „Nationalitätengesetz war ein Erfolg“

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„Die Hoffnungen, die ich in dieses Gesetz gesteckt habe, wurden mehr als erfüllt.“ Das sagt Justizminister Felix Braz („déi gréng“) über das Nationalitätengesetz gegenüber dem Tageblatt. Am Mittwoch trat der Minister vor die Abgeordneten der Justizkommission, um eine erste Bilanz über die neuen Regelungen zu ziehen. Seit April des vergangenen Jahres ist das Gesetz in Kraft und laut dem Justizminister hat sich der Text gelohnt: Die Zahl der Anfragen von Menschen, die die Luxemburger Staatsbürgerschaft erwerben möchten, hat sich verdreifacht.

Vom 1. April bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres haben 1.014 Einwohner, die volljährig wurden, automatisch die luxemburgische Nationalität über das Bodenrecht erhalten. Das heißt: Wenn man in einem Land geboren wird, hat man auch Anrecht auf die dortige Nationalität. 4.859 Menschen haben die luxemburgische Nationalität über eine der elf Optionen beantragt. 471 haben dies über die Naturalisation getan – den klassischen Weg: Der Interessierte muss Kurse besuchen und die Sprache beherrschen. Hat er alle Kriterien erfüllt, kann er schließlich die Nationalität beantragen.

Das bedeutet, dass im vergangenen Jahr insgesamt 6.344 Ausländer die Nationalität über die Naturalisation oder eine andere Option angefragt haben. Zum Vergleich: 2015 haben 2.800 Menschen diesen Schritt gewagt, 2016 waren es 2.976.

Viel Resonanz beim Bodenrecht erster Generation

Bei den Alternativen zur Naturalisation entstehen laut Braz „administrative Vereinfachungen“. Da es mehr Optionen gibt, können auch mehr Menschen einen anderen Weg als die aufwendigere Naturalisation wählen. Das bedeutet in der Praxis, dass Menschen, die gewisse Kriterien erfüllen, die Staatsbürgerschaft beantragen können, ohne alle Einbürgerungskurse zu besuchen – zum Beispiel durch die Heirat mit einem Luxemburger. Durch die Änderungen erlangt man die Nationalität zudem nun automatisch, wenn alle Gegebenheiten erfüllt sind und ein Antrag gestellt wird. Es wundert Braz nicht, dass die meisten Menschen über diesen Weg zu Luxemburgern werden.

Besonders erfreut zeigt sich der Grünen-Politiker über die Resonanz bei der Einführung des Bodenrechtes erster Generation. Es sei laut ihm die wichtigste Neuerung in seinem Gesetzestext. Davor musste ein Interessent, der über das Bodenrecht Luxemburger werden wollte, bereits einen Elternteil haben, der ebenfalls in Luxemburg geboren wurde. Mittlerweile genügt die Geburt auf luxemburgischem Boden, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen – auch wenn beide Elternteile im Ausland geboren wurden. „Diese neue Option macht die Hälfte aller Fälle aus“, so Braz.

Eine Zahl ist ihm allerdings besonders ins Auge gesprungen. Wenn die Eltern ihr Einverständnis geben, können Menschen sich ab zwölf Jahren auf das Bodenrecht berufen, um Luxemburger zu werden, obwohl sie die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben. „Das war bei 80 Prozent der Anträge über das Bodenrecht der Fall“, meint Braz. Die restlichen waren bereits über 18 Jahre alt, als das Gesetz in Kraft getreten ist, und mussten daher ebenfalls einen Antrag stellen.

Ende des „Recouvrement“

Bis Ende 2018 wird es auch noch möglich sein, über das sogenannte „Recouvrement“ Luxemburger zu werden. Der damalige Justizminister Luc Frieden (CSV) hatte diese Möglichkeit beim letzten Nationalitätengesetz eingeführt. Es ermöglicht Nachfahren von Luxemburgern, die am 1. Januar 1900 noch gelebt haben, über einen einfachen Antrag die Nationalität zu erlangen. Braz meint, dass er dieses „Recouvrement“, das sowieso nur bis Ende 2018 laufen sollte, nicht abschaffen wolle. Er habe aber auch nie vorgehabt, es zu verlängern.

„Meiner Meinung nach macht das wenig Sinn“, erklärt er. Die meisten Anfragen des „Recouvrement“ würden aus dem Ausland kommen: Der Justizminister spricht sogar von 95 Prozent. „Diese Menschen haben eigentlich nichts mit Luxemburg zu tun, sondern sitzen irgendwo im Ausland und hatten irgendwann mal einen Vorfahren, der Luxemburger war.“  Das „Recouvrement“ wurde in den vergangenen Jahren viel benutzt: 2.800 Anfragen im Jahr 2015, 3.400 im Jahr 2016 und 3.700 im vergangenen Jahr. „Diese Zahl wird auch noch einmal in diesem Jahr in die Höhe schnellen“, meint der Minister. Dann aber ist Schluss.

Braz zu Kritikern: „Ich akzeptiere jede Meinung“

Obwohl das Nationalitätengesetz fast vom gesamten Parlament – mit Ausnahme der ADR – bei der Abstimmung mitgetragen wurde, gab es auch Kritiker. Zur Erinnerung: CSV-Politiker hatten im Vorfeld des Referendums 2015 erklärt, sie wären dazu bereit, die Beantragung der Nationalität zu vereinfachen – nicht aber dazu, den Ausländern das Wahlrecht zu geben. Deswegen waren sie nach dem Referendum fast gezwungen, den Text mitzutragen. Trotzdem gab es einige Gruppierungen, die vor einer „Bradierung“ der Sprache warnten, also vor einem „Ausverkauf“ der Staatsbürgerschaft.

„Ich akzeptiere jede Meinung“, sagt der Minister dazu. Doch die Diskussionen seien unter den Parteien geführt worden, und er habe das Gefühl, dass es sich bei diesem Gesetz um ein gutes Gesetz handele. „Mehr will ich dazu auch nicht mehr sagen“, schließt er seine Antwort an die Kritiker ab. „Das Gesetz war ein Erfolg.“

 

Meckerli
4. Januar 2018 - 15.15

Die Aussagen von M. Braz über die Demokratie hängen mir zum Hals raus! Bei unserem großen Nachbarn wählen bei weitem weniger Bürger als bei uns ( keine Wahlpflicht), wird da die Demokratie in Frage gestellt!? Durch diese Diskussion und das obschon ein Referendum ganz klar den Wunsch der Luxemburger ausgedrückt hat, wird nur Ausländerhass unnötigerweise geschürt! Mein Vater war auch Ausländer und es war für ihn nie wichtig zu wählen. Ihm war seine Geburtsnationalität wichtig und mit dieser hat er sehr gut in Luxemburg gelebt! Die große Anzahl von Ausländern die hier leben, wollen hier ein gutes Leben haben und gute Bedingungen und in der Mehrzahl der Fälle ist das der Fall und das ist total in Ordnung. Die Hürden Luxemburger zu werden sind nicht so hoch, dass sie nicht überwunden werden können! (...)

doc ho
4. Januar 2018 - 12.36

Meng Fra ass aus Asiatin.Mir sin elo seit 20 Joer bested,hun 3 Kanner.Sie schwetzt enner aanerem Letzebuergesch,mais anscheinend geht dat an den Tester net duer fir eis Nationalite't ze kre'en. Et erstaunt mech emmer dass hai am Land Leit wunnen dei Letzebuerger sin an net een enzecht Wuert Letzebuergesch schwetzen/verstinn.Wei machen dei dat?

Mensch
4. Januar 2018 - 8.59

Et wäer och interessant ze wëssen wéivill Leit sech e lëtzebuergësche Pass kaaft hun, well se ganz einfach räich sin, esou wéi eng parti aner europäesch Länner (Malta, Zypern, Bulgarien, Éisträich, Portugal, ...) dat schon praktizéieren ouni ze froën wou t'Souën hiirkommen.