Vor GerichtHeimlich junge Mädchen gefilmt: Haftstrafen gegen Volleyballtrainer und Mitwisser verhängt

Vor Gericht / Heimlich junge Mädchen gefilmt: Haftstrafen gegen Volleyballtrainer und Mitwisser verhängt
Ein ehemaliger Volleyballtrainer fotografierte und filmte Minderjährige in den Duschen und Umkleidekabinen. Nun wurde er vor dem Bezirksgericht Luxemburg zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ein Nutzer seiner Bilder bekam zwei Jahre Haft.  Foto: Editpress/Julien Garroy

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Heimlich fotografierte und filmte er über Jahre Mädchen in den Dusch- und Umkleideräumen. Zigtausende Bilder und Filme haben die Ermittler sichergestellt. Der ehemalige Volleyballtrainer wurde nun zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ein beteiligter Mann bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. 

„Herabwürdigend, erniedrigend und ekelhaft“ hatte die Staatsanwaltschaft das Benehmen des Angeklagten genannt. Einem heute 50-jährigen ehemaligen Trainer einer Volleyballmannschaft wurden neben Herstellung, Besitz und Nutzung sowie Verbreitung von kinderpornografischem Material – im großen Stil – auch sexuelle Übergriffe und Verletzung der Privat- und Intimsphäre von Minderjährigen vorgeworfen. Die Taten liegen einige Jahre zurück.

Vor dem Bezirksgericht Luxemburg wurde der Mann nun in erster Instanz wegen der ihm zu Last gelegten Straftaten zu fünf Jahren Haft verurteilt, drei davon auf Bewährung – abzüglich der Zeit, die er, ab 2020, in Untersuchungshaft verbracht hat. Er muss die Kosten der Strafverfolgung übernehmen und Schadensersatz zahlen. Zum einen an den Volleyballclub, für den er zum Zeitpunkt der Tat aktiv war, zum anderen an die Mädchen und jungen Frauen, die er, versteckt, hauptsächlich in Duschräumen und Umkleidekabinen fotografiert und gefilmt hat. Außerdem muss er sich, wie es im Urteil heißt, wegen seines Voyeurismus, seiner pädophilen Neigung wie auch anderer psychischer Störungen einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Diese Konsultationen muss er durch regelmäßige Bescheinigungen belegen, die dem Gericht alle sechs Monate vorzulegen sind.

Aufgeflogen ist der ehemalige Volleyballtrainer, weil eine zweite Person, die im Besitz seiner Fotografien und Videos war, 2018 ins Visier von Ermittlungen geraten war. Diese Person war im Prozess mitangeklagt und wurde nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 2.000 Euro sowie zur Erstattung der Prozesskosten verurteilt. Die Haftstrafe wird bei dieser zweiten Person komplett zur Bewährung ausgesetzt. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der Mann sich einer Therapie unterzieht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Allen Beteiligten bleiben 40 Tage, um Berufung einzulegen.