Luxemburg

Haussperling – ein Singvogel im „Sinkflug“

Der Bestand des Haussperlings (Passer domesticus) in Luxemburg wird aktuell auf 30.000-35.000 Brutpaare geschätzt

Der Bestand des Haussperlings (Passer domesticus) in Luxemburg wird aktuell auf 30.000-35.000 Brutpaare geschätzt Foto: Sicona

Als Kulturfolger haben sich Gebäudebrüter an den urbanen Lebensraum angepasst. Manche von ihnen haben sich aufgrund von Veränderungen ihrer primären Lebensräume im Laufe der Zeit stark spezialisiert, sodass Gebäude für sie die einzige Möglichkeit darstellen, einen Nistplatz oder ein Quartier zu finden. Sie sind zu „Gebäudebrütern“ geworden und damit ein wesentlicher Teil unserer belebten Stadt- und Siedlungsnatur

Steckbrief Haussperling

– Lebensraum: Dörfer, Vorstadtbezirke, Stadtzentren mit großen Parkanlagen

– Brutplatz: Hohlräume an oder in der Nähe von Gebäuden, Dachkästen, Jalousien und Mauerlöcher

– Gefährdung: Nistplatzmangel durch Verschluss möglicher Nistplätze an Gebäuden (s.u.), Nahrungsmangel durch Flächenversieglung

– Erkennungsmerkmale: Männchen: bleigrauer Scheitel und schwarzer Kehlfleck. Weibchen: heller Überaugenstreif und insgesamt unscheinbarer als die Männchen

Die Art ist kein Zugvogel und bleibt, im Gegensatz zu Schwalben und Mauerseglern, das ganze Jahr über bei uns.

Gefährdung für den Haussperling

Bei Sanierung, Umbau oder Abbruch von Häusern können Gebäudebrüter ihr Quartier und ihre Brut verlieren. Moderne energetische Gebäude mit fugenlosen Putz-, Glas- oder Metallfassaden bieten ihnen keine Mitwohngelegenheiten mehr. Doch ohne Quartier ist keine Fortpflanzung möglich. Langfristig führen diese Veränderungen zum Rückgang der Kulturfolger und zu gravierenden Bestandseinbrüchen.

Dies ist auch der Fall des Haussperlings, ebenso als Spatz bekannt. Der Bestand in Luxemburg wird aktuell auf 30.000-35.000 Brutpaare geschätzt und ist um 66% in den letzten Jahrzehnten gesunken (natur & ëmwelt 2024).

Grundsätzlich sind laut Naturschutzgesetz vom 18. Juli 2018 und durch die Europäische Vogelschutzdirektive vom 30. November 2009 alle wild lebenden Vögel sowie deren Quartiere und Zufluchtsstätten geschützt. Es ist u. a. verboten:

– Die Nester zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen.

– Die Vögel zu stören, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit.

 

 

Hilfe für die Spatzen: Nistplätze

Spatzen sind Koloniebrüter und benötigen mehrere Nistkästen an einem Ort. Ebenso wichtig wie die Brutplätze sind Schutzgehölze (z. B. Hecken) in unmittelbarer Nähe, die als sozialer Sammelplatz und als Versteck bei Gefahr dienen. Mit speziell angefertigten Nisthilfen können die Haussperlinge gefördert werden.

Die Kästen und Einfluglöcher (je Einflugloch ein Kasten) sollten mindestens in einem Meter Abstand zueinander und die Nisthilfen mindestens in drei Meter Höhe am Gebäude angebracht werden. Naturnahe Hecken mit Wildgehölzen oder Samenstände von Wildstauden sichern zudem das Nahrungsvorkommen in Form von Insekten und Sämereien. Hier leistet die extensive Nutzung von Wiesen und Weiden sowie Wegrändern einen erheblichen Beitrag. Für Gemeinden werden proaktive Schutzmaßnahmen mit bis zu 75% subventioniert und werden beim Naturpakt mit angerechnet.

Nistkasten
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Nistkasten
Einfluglöcher im Nistkasten
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Einfluglöcher im Nistkasten
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