PolizeiFrankreich und Luxemburg heben 10-Kilometer-Begrenzung bei grenzüberschreitenden Verfolgungsjagden auf

Polizei / Frankreich und Luxemburg heben 10-Kilometer-Begrenzung bei grenzüberschreitenden Verfolgungsjagden auf
Die französische Polizei darf mutmaßliche Verbrecher nun weiter als 10 Kilometer auf luxemburgischem Boden verfolgen Foto: Editpress/Isabella Finzi

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Luxemburgs und Frankreichs Polizei sollen künftig noch enger zusammenarbeiten – insbesondere bei Verfolgungsfahrten, die über die Landesgrenzen hinweggehen. Eine bisherige Begrenzung von zehn Kilometern wurde aufgehoben. 

Grenzüberschreitende Kriminalität steht im Visier des neuen Abkommens zwischen Luxemburg und Frankreich. Konkret geht es um Verfolgungsfahrten bei „flagranten Delikten“. Bisher durften die Polizisten mutmaßliche Verbrecher nur bis zu zehn Kilometer auf dem Gebiet des jeweiligen Partnerlandes verfolgen. Diese Grenze wird nun aufgehoben. Der entsprechende Vertrag wurde an diesem Montag von Luxemburgs Minister für Innere Sicherheit, Henri Kox, und dem Innenminister Frankreichs, Gérald Darmanin, unterschrieben. 

Einfach so dürfen die Polizisten die Grenzen natürlich nicht überschreiten – sie müssen das jeweils andere Land spätestens bei der Grenzüberschreitung über die Situation informieren und die Verfolgung soll dann in enger Koordination mit den Partnerbehörden passieren. 

D.Corleone
12. Juli 2022 - 17.21

Ein Schlag ins Gesicht der Verbrecher.