Justiz

François Bausch und General Duschène werden im Waldhof-Dossier nicht angeklagt

Kein Prozess für Bausch: Das Berufungsgericht klassiert die Anklage gegen den Ex-Verteidigungsminister. Laut der Kammer der „Cour d’appel“ liegen nicht genug Beweise für eine Pflichtverletzung vor.

François Bausch und General Duschène bei der Amtsübergabe des Generals an seinen Nachfolger Steve Thull im September 2020

François Bausch und General Duschène bei der Amtsübergabe des Generals an seinen Nachfolger Steve Thull im September 2020 Foto: Julien Garroy / Editpress

Keine Anklage gegen den Ex-Verteidigungsminister und seinen General: Im Strafverfahren zur Explosion im Militärlager Waldhof hat die Justiz den früheren Verteidigungsminister François Bausch („déi gréng“) und den ehemaligen Armeechef Alain Duschène entlastet. Das Berufungsgericht entschied am 25. November, die beiden nicht weiter wegen fahrlässiger Körperverletzung an zwei Soldaten zu verfolgen und das Verfahren einzustellen.

Damit hebt die „Cour d’appel“ die Entscheidung der ersten Instanz auf, die im September 2025 ausreichend Verdachtsmomente für eine Anklage gesehen hatte. Hintergrund ist ein tödlicher Zwischenfall in einem Luxemburger Militärlager. Am 14. Februar 2019 war auf dem Gelände des „Camp Jules Dominique“ in Waldhof eine 48 Kilogramm schwere Granate aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert. Zwei Unteroffiziere des Kampfmittelräumdienstes Sedal kamen ums Leben, zwei weitere Soldaten wurden schwer verletzt. Die Explosion geschah, als Sprengstoffexperten eine für den Transport angebrachte Öse mit einem Hammer entfernen wollten.

Keine ausreichenden Beweise

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten sich vor allem auf Sicherheitsmängel auf dem Gelände konzentriert. Die Ermittler sprachen laut reporter.lu von gravierenden Sicherheitsmängeln, darunter marode Straßen und ungesicherte Stromleitungen. Demnach wäre Bausch nicht nur in seiner Funktion als Verteidigungsminister, die er zu dem Zeitpunkt erst seit zwei Monaten innehatte, sondern auch als Transport- und Infrastrukturminister haftbar gewesen.

Laut Gericht lagen jedoch keine ausreichenden Beweise für eine konkrete strafbare Pflichtverletzung von Bausch und Duschène vor. Zwar seien die Sicherheitsprobleme am Standort bekannt gewesen, sie hätten aber nicht nachweisbar zur konkreten Unglückssituation beigetragen. Mit der Entscheidung des Gerichts ist der strafrechtliche Teil des „Waldhof“-Dossiers endgültig abgeschlossen.

Das Militärlager Waldhof soll in den kommenden Jahren für mehr als 80 Millionen Euro umfassend modernisiert werden. Ein entsprechendes Gesetz war 2024 verabschiedet worden – auf den Instanzenweg gebracht hatte es François Bausch. 

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