Justiz
François Bausch und General Duschène werden im Waldhof-Dossier nicht angeklagt
Kein Prozess für Bausch: Das Berufungsgericht klassiert die Anklage gegen den Ex-Verteidigungsminister. Laut der Kammer der „Cour d’appel“ liegen nicht genug Beweise für eine Pflichtverletzung vor.
François Bausch und General Duschène bei der Amtsübergabe des Generals an seinen Nachfolger Steve Thull im September 2020 Foto: Julien Garroy / Editpress
Keine Anklage gegen den Ex-Verteidigungsminister und seinen General: Im Strafverfahren zur Explosion im Militärlager Waldhof hat die Justiz den früheren Verteidigungsminister François Bausch („déi gréng“) und den ehemaligen Armeechef Alain Duschène entlastet. Das Berufungsgericht entschied am 25. November, die beiden nicht weiter wegen fahrlässiger Körperverletzung an zwei Soldaten zu verfolgen und das Verfahren einzustellen.