EU-Kommission: Luxemburg hat McDonald’s nicht vorteilhaft behandelt

EU-Kommission: Luxemburg hat McDonald’s nicht vorteilhaft behandelt

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Luxemburg hat im Fall McDonald’s nicht gegen EU-Recht verstoßen. Das hat die EU-Kommission am Mittwoch verkündet. Trotzdem habe das US-amerikanische Unternehmen keine Steuern auf Gewinne zahlen müssen, und das verstoße gegen die Steuergerechtigkeit.

Im Fall McDonald’s kommt Luxemburg mit einem blauen Auge davon. Laut EU-Kommission wurde nicht gegen EU-Recht verstoßen. Luxemburg hat das amerikanische Unternehmen nicht bevorzugt. Vielmehr hätte McDonald’s ein Schlupfloch in den Gesetzen genutzt, um keine Steuern zahlen zu müssen. „Der Fall ist nicht auf eine Sonderbehandlung durch Luxemburg zurückzuführen“, meinte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Mitteilung. „Es bleibt jedoch festzuhalten, dass McDonald’s keine Steuern auf seine Gewinne entrichtet hat – und das entspricht nicht dem Prinzip der Steuergerechtigkeit.“

Die Kommission hatte im Dezember 2015 ein Verfahren eingeleitet, das klären sollte, ob McDonald’s in Luxemburg eine steuerrechtliche Sonderbehandlung erhielt. Geprüft werden sollte, ob Luxemburg gegen EU-Recht oder das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA verstoßen hat.

Anwälte von McDonald’s hatten ein ausgeklügeltes System auf die Beine gestellt, das, wie die Kommission vor drei Jahren urteilte, dem Unternehmen erlaubte, „praktisch keine Steuern zu zahlen“. Möglich wurde dies durch das Franchise-System des Fast-Food-Giganten. Der Mutterkonzern betreibt die Restaurants nicht selber, sondern verkauft die Betriebslizenz unter Auflagen an andere, die so McDonald’s-Produkte unter diesem Namen verkaufen. In Europa ist dafür der Konzern McDonald’s Europe Franchising zuständig.

Ausgeklügeltes Schlupfloch

Dass McDonald’s so Steuern vermied, war in Luxemburg bekannt. 2009 bestätigte das Finanzministerium dem amerikanischen Unternehmen, dass es in Luxemburg keine Steuern zahlen muss, solange es in den USA Steuern zahle. Das ermöglichen sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Diese werden zwischen zwei Ländern geschlossen und sollen klären, in welchem der beiden Staaten für Unternehmen die Steuerlast anfällt.

Doch die Anwälte des Unternehmens fanden ein Schlupfloch. Laut Luxemburger Steuerrecht galt die Niederlassung in den USA als „Betriebsstätte“. Also mussten die Steuern theoretisch dort gezahlt werden. Laut amerikanischem Steuerrecht galt sie eben nicht als „Betriebsstätte“, sodass McDonald’s schlussendlich in keinem der beiden Länder besteuert wurde. Die Anwälte teilten dies dem luxemburgischen Finanzministerium mit und dieses beschloss im September 2009, es dabei zu belassen.

Fiat, Amazon und Engie müssen zahlen

Im Januar 2014 wurde in Frankreich allerdings Kritik laut. McDonald’s wurde vorgeworfen, Steuern über Luxemburg und die Schweiz zu sparen. Frankreichs Presse zitierte den Verdacht des französischen Fiskus, dass das Unternehmen über eine Gewinnverlagerung nach Luxemburg Milliarden Euro Steuern spare. Noch im selben Jahr, im November 2014, wurde der LuxLeaks-Skandal öffentlich, bei dem eine Gruppe investigativer Journalisten aufzeigte, wie Luxemburg durch sehr niedrige Steuern Unternehmen anlockte.

Seitdem ist viel passiert. Die EU-Kommission nimmt mittlerweile die Steuervorbescheide der verschiedenen Länder unter die Lupe. In Luxemburg wurden schon Abkommen mit drei multinationalen Unternehmen für illegal erklärt: Fiat, Amazon und Engie.

Das Finanzministerium, das unter dem DP-Minister Pierre Gramegna die Transparenz-Karte spielt, hat mittlerweile einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Gewinnverlagerung erschweren soll. Die OECD-Länder hatten sich darauf geeinigt, diese Änderungen in ihren jeweiligen nationalen Steuergesetzen vorzunehmen. Der Gesetzentwurf wurde im Juni 2018 dem luxemburgischen Parlament vorgelegt.

 

BillieTH
19. September 2018 - 13.38

un projet de loi qui va beaucoup plus loin que ce qui est exige par les directives europeenes, nonobstant les paroles ‘la directive et rien que la directive’ de notre monistre de finances, qui de nouveau met a mal l’image de Luxembourg comme pays stable, fiable et previsible pour faire plaisir a OECD, G20 et Commission europeene. pour l’avenir de notre pays et sa place financiere, esperons que le 14 octobre fera souffler un autre vent au ministere de finance. les commentaires fait par la commissaire Vestager ds ce sens pendant sa conference de presse montrent bien son esprit de utiliser/abuser ses pouvoirs en matiere aide d’etat pour tourner le bras des petits pays comme le luxembourg et imposer une uniformisation de la fiscalite en europe, politique ds laquelle le petits pays ne peuvent etre que perdante.