Gemeinsame Agrarpolitik

EU-Kommissar Hansen stellt administrative Vereinfachungen für Landwirte vor

Der luxemburgische EU-Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen hat den europäischen Landwirten am Mittwoch in Brüssel eine Reihe von Vereinfachungen, vor allem im administrativen Bereich in Aussicht gestellt. 

In Begleitung der luxemburgischen Landwirtschaftsministerin Martine Hansen besuchte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen am Dienstag einen Winzerbetrieb in Ahn, wo er Details seines administrativen Vereinfachungspakets für die Landwirte in der EU vorstellte 

In Begleitung der luxemburgischen Landwirtschaftsministerin Martine Hansen besuchte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen am Dienstag einen Winzerbetrieb in Ahn, wo er Details seines administrativen Vereinfachungspakets für die Landwirte in der EU vorstellte  Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Im vergangenen Jahr kam es in vielen EU-Staaten zu Bauernprotesten, die sich unter anderem auch gegen den hohen Bürokratieaufwand richteten, mit dem die Landwirte im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) konfrontiert sind. Daneben sieht sich auch der landwirtschaftliche Sektor in der EU zunehmend dem internationalen Druck hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit ausgesetzt. Am Rande eines Besuchs in einem Winzerbetrieb am Dienstag in Ahn hatte Christophe Hansen einen Überblick über Maßnahmen gegeben, mit denen er den Landwirten in der EU das Leben bisher erleichtert hat und weiter erleichtern will. Am Mittwoch wurde ein weiteres Vereinfachungspaket formell im Kommissionskollegium angenommen.

Mit dem, was er nun vorschlage, würden die europäischen Landwirte jährlich bis zu 1,58 Milliarden Euro an Verwaltungskosten einsparen, schätzt Christophe Hansen. Bei den nationalen Verwaltungen würden gleichzeitig bis zu 210 Millionen Euro eingespart. Das habe auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Agrarsektors, so der EU-Kommissar. Eine Studie habe gezeigt, dass die Landwirte im Jahr volle sieben Tage mit administrativer Arbeit verbringen. Das müsse korrigiert werden, sagt Hansen und will es daher etwa kleineren Betrieben einfacher machen, Hilfen anzufragen. Bis zu einer Pauschale von 2.500 Euro sollen keine Konditionalitäten mehr erforderlich sein und damit der Aufwand bei der Beantragung von Hilfen verringert werden. Bislang liegt dieser Betrag bei 1.250 Euro.

Wenn es einmal grün ist, muss es nicht ein zweites Mal grün sein

Christophe Hansen

EU-Landwirtschaftskommissar

Erleichterungen für Biolandwirte

Abschaffen will Christophe Hansen auch die Doppelungen von Regelungen vor allem für die Biolandwirte. Wenn man sich an die Vorgaben der biologischen Landwirtschaft halte, mache es keinen Sinn, auch noch die Konditionalitäten der „Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen“ („Good agricultural and environmental conditions“, GAEC) der EU einzuhalten. „Wenn es einmal grün ist, muss es nicht ein zweites Mal grün sein“, kommentierte der EU-Landwirtschaftskommissar, weshalb er die Biolandwirte von einem Teil dieser Auflagen befreien will. Das soll dazu beitragen, bis zum Jahr 2030 den Anteil der biologisch angebauten landwirtschaftlichen Flächen auf bis zu 25 Prozent zu erhöhen. Diese Maßnahme sieht Hansen daher als Anreiz, auf Biolandwirtschaft umzusatteln.

Überhaupt will der EU-Landwirtschaftskommissar die Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe einschränken, wenn möglich nur noch auf eine pro Jahr. Diese Kontrollen seien „einer der Hauptstressfaktoren“ in den Betrieben. „Es kann nicht sein, dass sechs, sieben Mal im Jahr von verschiedenen Seiten kontrolliert wird. Das ist nicht tragbar“, so Hansen. Nach Gesprächen mit Landwirten und Vertretern aus dem Sektor in mittlerweile bereits 14 Mitgliedstaaten habe er festgestellt, dass nicht so sehr die Regeln der Agrarpolitik, sondern aus anderen Bereichen den Landwirten Sorgen bereiteten. Vor allem, wenn sie, wie teilweise Umweltregeln, teilweise Gesundheits- und Sanitärauflagen oder nationale Regeln, mehrfach eingefordert werden. Die Landwirte sollten nur einmal zu diesen Regeln Bericht erstatten und die verschiedenen Verwaltungen sollten auf diese zugreifen können, fordert Hansen. Zudem sollten vermehrt digitale Instrumente angewandt werden, um die Berichtspflichten zu erfüllen.

EU-Staaten sollen bei Katastrophen helfen können

Und die Mitgliedstaaten sollten ihren Landwirten vor allem bei Katastrophen wie Dürren oder Überschwemmungen sowie bei Tier- und Pflanzenkrankheiten leichter finanzielle Unterstützung anbieten können. Zwar verfüge die EU über eine 450 Millionen Euro umfassende Agrarreserve. „Doch das reicht bei weitem nicht“, so der EU-Kommissar, der daher den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben will, einen Kriseninterventionsfonds einzurichten, um betroffene Landwirte gegebenenfalls zu entschädigen. 

Auf andere Anliegen der protestierenden Landwirte habe er bereits zu Beginn des Jahres reagiert, so Hansen. Etwa auf die Forderung, dass bei der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln das Prinzip der Reziprozität gelten sollte. Was bedeutet, dass keine mit in der EU verbotenen Pflanzenschutz- und anderen Mittel behandelten landwirtschaftlichen Produkte in die EU eingeführt werden dürften. Zudem habe er in den ersten Wochen seiner Amtszeit Vorschläge gemacht, um die Marktmacht der Produzentenorganisationen zu stärken. Etwa indem eine Vertragspflicht zwischen Produzenten und Händlern eingeführt wird und damit hinsichtlich der Preisentwicklung mehr Sicherheit und Planbarkeit für die Landwirte besteht.

Wann die Vorschläge des EU-Agrarkommissars von den Landwirten in die Praxis umgesetzt werden können, hängt nun von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament ab. Christophe Hansen ist der Ansicht, dass es noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommen könnte.

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