Leserbrief
Durchbruch der sanften Mobilität wird so nicht gelingen
Lou Linster plädiert dafür, mit schnelleren Pedelecs die Nutzung von Radwegen zu gestatten. Foto: Pixabay
Ende Februar hat Mobilitätsminister François Bausch Änderungen im „Code de la route“ betreffend die sogenannte Mikromobilität vorgestellt. Nun werden elektrische Tretroller dort erwähnt und sind fortan dem Fahrrad gleichgestellt. Angesichts der steigenden Anzahl dieser Vehikel in den letzten Jahren war dieser Schritt überfällig. Elektrische Tretroller können Teil der Lösung des Mobilitätsproblems im urbanen Raum sein, besonders um die sogenannte letzte Meile bspw. zwischen einem Knotenpunkt des ÖPNV und dem Büro zurückzulegen. Außerhalb des urbanen Raums hingegen werden sie mit Sicherheit kaum eine Rolle spielen.
Ein Bereich, in dem man sich Änderungen im „Code de la route“ hätte erhoffen können, in dem sich jedoch leider nichts getan hat, sind die Speed Pedelecs (S-Pedelecs). Diese Elektrofahrräder können mit Motorunterstützung bis zu 45 km/h schnell fahren und sind demnach wesentlich schneller als herkömmliche Pedelecs. Deren Motor schaltet sich oberhalb von 25 km/h ab (Pedelec25). In Luxemburg gelten S-Pedelecs laut „Code de la route“ als Kleinkrafträder und sind somit Mopeds gleichgestellt. Sie dürfen daher keine Radwege benutzen, müssen sowohl angemeldet als auch versichert werden. Zudem müssen Nutzer einen Motorradhelm tragen und zumindest einen AM-Führerschein besitzen. Das Pedelec25 hingegen ist dem nicht motorisierten Fahrrad gleichgestellt.
Mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h stellen S-Pedelecs sowohl in der Stadt als auch auf dem Land ein gewisses Hindernis für Autofahrer dar, was die Unfallgefahr für S-Pedelec-Fahrer erhöht und folglich kein Ansporn darstellt, sich ein solches Vehikel anzuschaffen. Da S-Pedelecs weder Fahrräder noch Mopeds sind, hat Belgien eine separate Kategorie für S-Pedelecs eingeführt, um auf die besonderen Anforderungen dieser Fahrzeugklasse eingehen zu können. Radwege sind in der Regel für S-Pedelecs freigegeben. Auch Einbahnstraßen dürfen in beide Richtungen befahren werden, wenn diese für Fahrräder freigegeben sind. In der Schweiz müssen S-Pedelec-Fahrer sogar den Radweg benutzen, wenn ein solcher vorhanden ist. Durch die liberaleren Regeln sind S-Pedelecs in diesen Ländern entsprechend beliebter als hierzulande.
Minister Bausch sollte daher noch einmal prüfen, S-Pedelecs die Nutzung von Radwegen zu gestatten. Nur so kann der Durchbruch der sanften Mobilität auch außerhalb des urbanen Raums gelingen. Die geplante Fahrradautobahn zwischen Esch und Luxemburg bspw. wird nur Erfolg haben, wenn man nicht eine ganze Stunde braucht, um diese zu bewältigen. Enge und zugleich viel befahrene Radwege sollten aus Sicherheitsgründen allerdings von dieser Regelung ausgenommen bzw. sollten dort Tempolimits für S-Pedelecs eingeführt werden. Warum nicht wie in Belgien eine separate Kategorie für S-Pedelecs im „Code de la route“ einführen?
Lou Linster, Vizepräsident „Jonk Demokraten“ und Gemeinderat in Leudelingen