Der Ministerrat habe am 1. Juli beschlossen, dass die Staatsbediensteten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können und eine normale Arbeitsweise einkehren könne. In einem Rundschreiben wurden die Abteilungsleiter dazu aufgefordert, die Rückkehr zur Normalität ab dem 6. Juli umzusetzen.
Diese Rückkehr sollte nach einem Rotationsprinzip erfolgen: Ein Teil der Mitarbeiter könnte an den Arbeitsplatz zurückkehren, während der Rest der Belegschaft weiterhin Telearbeit leistet. Ferner könnten Ankunfts- und Abfahrtszeiten gestaffelt werden, um einen zu großen Zustrom von Personen im Eingang der Gebäude zu vermeiden.
Wie die Gewerkschaft weiter schreibt, wurde während des Lockdown deutlich, dass Home-Office in vielen Ministerien und Verwaltungen umsetzbar war. Daraufhin wurde beschlossen, dass die Telearbeit künftig drei Tage pro Woche genehmigt werden kann.
Allerdings haben das laut CGFP-Informationen längst nicht alle Abteilungsleiter umgesetzt. Mit Blick auf die Entwicklung der Neuinfektionen fordert die Gewerkschaft Ministerien und Verwaltungen auf, die Vorgaben der Regierung anzuwenden. In den Bereichen, die sich für Home-Office eignen, sollte dies auch umgesetzt werden.
Zur „Rentrée“ im Herbst wird die CGFP mit Minister Marc Hansen („déi gréng“) über eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit verhandeln. Der Dachverband aller öffentlich Bediensteten spricht sich für einen ausgewogenen Wechsel zwischen der Arbeit im Büro und dem Home-Office aus.
Abwarten. Die Krise ist noch lange nicht vorbei.