Prozess wegen unsittlichen Sexualverhalten

Berufungsgericht bestätigt Urteil aus erster Instanz 

Wegen unsittlichen Sexualverhaltens ist ein Mann auch in zweiter Instanz zu acht Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden

Wegen unsittlichen Sexualverhaltens ist ein Mann auch in zweiter Instanz zu acht Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Ein heute  47-jähriger Mann ist auch in zweiter Instanz, vor dem Berufungsgericht, wegen unsittlichen Sexualverhaltens in 13 Fällen gegenüber Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Das Berufungsgericht bestätigte damit am Dienstag das Urteil aus erster Instanz. Das Gericht in erster Instanz hatte den Mann am 31. Juli 2020 schuldig gesprochen und ihn zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im ersten Urteil hieß es, der Mann dürfe zehn Jahre keinen Beruf ausüben, in dem er mit der Betreuung von minderjährigen Kindern befasst ist. Im Berufungsurteil heißt es jetzt, das der Mann nie wieder, also lebenslang, beruflich mit Minderjährigen zu tun haben dürfe.

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