Prozess wegen unsittlichen Sexualverhalten

Berufungsgericht bestätigt Urteil aus erster Instanz 

Wegen unsittlichen Sexualverhaltens ist ein Mann auch in zweiter Instanz zu acht Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden

Wegen unsittlichen Sexualverhaltens ist ein Mann auch in zweiter Instanz zu acht Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Ein heute  47-jähriger Mann ist auch in zweiter Instanz, vor dem Berufungsgericht, wegen unsittlichen Sexualverhaltens in 13 Fällen gegenüber Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

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