Prozess wegen unsittlichen Sexualverhalten
Berufungsgericht bestätigt Urteil aus erster Instanz
Wegen unsittlichen Sexualverhaltens ist ein Mann auch in zweiter Instanz zu acht Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Ein heute 47-jähriger Mann ist auch in zweiter Instanz, vor dem Berufungsgericht, wegen unsittlichen Sexualverhaltens in 13 Fällen gegenüber Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren auf Bewährung verurteilt worden.