LCGB-CSC
Belgische Grenzpendler fordern Gleichstellung in Luxemburg – und weitere Maßnahmen
Die Kommission für belgische Grenzgänger innerhalb des LCGB („CSC“) hat bei ihrer Generalversammlung ihren Vorstand erneuert, Rückschau auf die vergangenen zwei Jahre gehalten und ein Aktionsprogramm für die kommenden zwei Jahre verabschiedet. Das geht aus einer Mitteilung des Gewerkschaftsbunds hervor.
Win-win-Situation: Mehr Telearbeit für Grenzgänger bedeutet auch weniger Staus für die Luxemburger Foto. Pixabay
Die 1985 gegründete belgische Grenzgänger-Kommission sei der Ansicht, dass belgische Arbeitnehmer in Luxemburg über die gleichen Rechte und Pflichten wie die in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer verfügen sollten – schließlich zahlten sie auch ihre Steuern und Sozialabgaben in Luxemburg und die luxemburgische Wirtschaft sei von ihrer Arbeitskraft abhängig.
Somit formulierte man beim LCGB-CSC weiterhin Forderungen nach:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Man bedauere, dass Grenzgänger bei Überschreitung der seit dem 1. Januar 2023 im belgisch-luxemburgischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung festgelegten Schwelle von 34 Tagen Telearbeit in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig werden. „Schlimmer noch, wenn der belgische Grenzgänger mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit in Belgien verbringt, wird er aus der luxemburgischen Sozialversicherung ausgegliedert und in seinem Wohnsitzland, in diesem Fall Belgien, versichert“, heißt es in der Mitteilung der Gewerkschaft. Lösungen seien hier „dringend erforderlich“, nicht nur in Hinblick auf die Entlastung der Straßen, sondern auch für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.
Die belgischen Grenzgänger im LCGB haben für weitere zwei Jahre vorgeplant Foto: LCGB
Darum sei man für eine Erhöhung der derzeitigen Toleranzschwelle für Telearbeit von 34 Tagen auf 56 Tage für belgische Grenzgänger, wobei die letztgenannte Schwelle die maximale Anzahl von Tagen ist, die es belgischen Grenzgängern ermöglicht, in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert zu bleiben.
Zudem fordere man eine Überarbeitung des europäischen Schwellenwerts von 25 Prozent in Bezug auf die Sozialversicherung, um den Einsatz von Telearbeit weiter zu erleichtern.
Ansprüche an die Verkehrspolitik
Angesichts der starken Zunahme der Grenzgänger-Arbeit sei es zudem dringend notwendig, die Infrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr an den Bedarf anzupassen, vor allem über eine „diversifizierte Mobilitätspolitik“.
Dazu brauche es insbesondere eine mit den Behörden der Nachbarländer abgestimmte grenzüberschreitende Mobilitätspolitik, in der auch das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln über die Grenzen des Großherzogtums hinaus verbessert werde, sowie eine Ausweitung der kostenlosen Beförderung auf alle täglichen Fahrten zur Arbeit und zurück, damit die Grenzgänger voll von dieser Maßnahme profitieren können. Weitere Maßnahmen seien die Entwicklung von Fahrgemeinschaften durch koordinierte Maßnahmen auf grenzüberschreitender Ebene oder die Ausweitung der „Park & Ride“-Infrastruktur in den Grenzregionen, um Grenzgänger dazu zu bewegen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.