GesundheitskommissionAspekte der „Education nationale“ im neuen Covid-Gesetz: Abgeordnete sind „not amused“

Gesundheitskommission / Aspekte der „Education nationale“ im neuen Covid-Gesetz: Abgeordnete sind „not amused“
Viel Arbeit und offene Fragen für die Abgeordneten in der Chamber Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die Regierung hat die Verlängerung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Für die Abgeordneten im zuständigen Ausschuss ist das mittlerweile ein Routineakt. Oder sollte es eigentlich sein. Doch nach der Kommission am Montag gab es unzählige offene Fragen. Der Grund: Das neue Covid-Gesetz soll erstmals Aspekte im Bereich der nationalen Bildung regeln.

Der Präsident der Gesundheitskommission, Mars di Bartolomeo (LSAP), resümiert die Sitzung am Montag folgendermaßen: „Der Bereich Gesundheit war schnell abgehakt. Zum Thema ,Education nationale‘ allerdings stellen sich eine ganze Reihe Fragen, auf die wir noch Antworten brauchen.“ Dass sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses auf einmal mit Fragen aus dem Bildungsbereich beschäftigen mussten, ließ nicht nur di Bartolomeo eigenen Aussagen zufolge „not amused“ zurück. Der CSV-Abgeordnete Claude Wiseler stellt sich diese Frage ebenfalls: „Es wurde immer wieder gesagt, das Bildungsministerium würde auf eigene Gesetze zurückgreifen. Jetzt sollen aber zahlreiche Aspekte zum ersten Mal im Covid-Gesetz verankert werden.“

Das werfe nicht zuletzt juristische Fragen auf, sagt Wiseler. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Artikel, die jetzt in diesem Gesetz verankert werden, mit anderen Gesetzen abgestimmt werden. „Ich hoffe, der ,Conseil d’état‘ spricht diese Problematik noch einmal an“, führt der CSV-Politiker an. In seltener Einigkeit schlägt Mars di Bartolomeo in die gleiche Kerbe: „Wir haben als Kommission, Mehrheits- und Oppositionsparteien gleichermaßen nach weiteren Details gefragt und ein großes Fragezeichen hinter diesen Bereich des Textes gesetzt.“ Der Kommissionspräsident geht ebenfalls davon aus, dass diese Bestimmungen auch im Gutachten des Staatsrates ihre Beachtung finden werden.

Juristische und verfassungsrechliche Fragen

Ein grundsätzliches Problem, das Claude Wiseler in dem vorliegenden Gesetzentwurf sieht, sind die festgeschriebenen „allgemeinen Klauseln“, die dem Bildungsminister Rechte zugestehen, die verfassungsrechtlich problematisch sind. Er nennt dazu ein Beispiel: „Der Bildungsminister lässt im Gesetzentwurf festschreiben, dass alle Betreuungseinrichtungen des Landes schließen sollen, wenn er entscheidet, dass die Schulen auf Homeschooling umschalten sollen.“ Das Problem: Viele Betreuungseinrichtungen des Landes sind private Einrichtungen, die sich auf die Handelsfreiheit („Liberté de commerce“) in der Verfassung berufen können. „Wenn wir Freiheiten einschränken, wie das im Horeca-Bereich der Fall ist, haben wir jeweils ein genaues Datum angegeben und die gesetzliche Basis dafür festgelegt. So eine allgemeine Formulierung ist nicht unproblematisch“, sagt Wiseler und stellt fest: „Es geht hier um Grundfreiheiten der Menschen.“ Insgesamt sei fraglich, warum sich vorher auf eine eigene Gesetzgebung behauptet wurde und jetzt Bestimmungen im neuen Covid-Gesetz festgeschrieben werden, von dem immer behauptet wurde, es sei nicht auf die Schulen applizierbar, sagt der Oppositionspolitiker der CSV.

Das Bildungsministerium hat auf Anfrage des Tageblatt geantwortet, dass die meisten bildungspolitischen Maßnahmen bisher nicht im Covid-Gesetz verankert wurden, weil diese im ständigen Austausch mit der „Santé“ entschieden werden würden. „Punktuell gibt es jedoch Maßnahmen, die gesetzlich geregelt werden müssen: vor allem die Entschädigung der Dienstleister der ‚Maisons relais‘ während der Schließungen, die ausfallenden Rechnungen im Rahmen des ‚Chèque-service‘ und der Einsatz des Personals der ‚Maison relais‘ in den Schulen“, steht in der Stellungnahme des Bildungsministeriums. Es handele sich hierbei größtenteils um die gleichen Punkte, die schon im vergangenen Frühjahr durch den Notzustand per Gesetz geregelt wurden.

Zusätzliche Fragen müssen sich die Gemeinden wohl stellen. Zukünftig dürfen Klassen auch in den ‚Maisons relais‘ und den privaten Kindertagesstätten nicht mehr gemischt werden, was bedeutet, dass auf die Schnelle zahlreiche Säle zur Verfügung gestellt werden müssen. „Die ,Maisons relais‘ sind bei der Suche nach Räumlichkeiten von der Kommodo/Inkommodo-Prozedur befreit. Doch wer übernimmt hier die Verantwortung, wenn etwas passieren sollte?“, wirft Claude Wiseler eine weitere Ungenauigkeit auf. Der Präsident des Gemeindesyndikats Emile Eicher sagt, dass das Gemeindesyndikat in einem Treffen mit dem Bildungsministerium vergangene Woche eine 100-prozentige Garantie forderte, dass der Staat in dem Fall die Verantwortung übernimmt. „Bei den ‚Maisons relais‘, die eventuell auf die Klassensäle zurückgreifen können und ebenfalls in öffentlicher Hand sind, ist das Problem nicht so groß wie bei den privaten Kindertagesstätten“, merkt Eicher an und fordert: „Wir wollen kein zusätzliches Risiko bei etwas tragen, wo wir uns nicht wehren können.“

Was ist neu?

Trotz der noch zu klärenden Fragen wird das neue Covid-Gesetz einige Neuerungen enthalten. Der Diskussion um die Länge der Datenspeicherung bei den geimpften Personen wird Rechnung getragen, sagt Mars di Bartolomeo. Eine Staffelung soll eingeführt werden, nach der verschiedene Daten länger als andere gespeichert werden sollen. Im Bildungsbereich sollen ebenfalls strengere Maßnahmen gestimmt werden: „Wenn die Grundschulen wegen der Infektionslage wieder auf das Homeschooling zurückgreifen, ist es Kindern bis 13 Jahren untersagt, Sport – auch im Verein – zu betreiben“, erklärt di Bartolomeo die neue Maßnahme. Bei der momentan geltenden Verordnung, eigentlich eine „Recommendation forte“, des Bildungs- und des Sportministeriums haben die Gemeinden und Vereine laut di Bartolomeo ganz unterschiedlich reagiert. Deshalb werde hier eine klare gesetzliche Basis geschaffen, sagt der Präsident der Gesundheitskommission.

Eine Diskussion über die Schnelltests im Sport wurde ebenfalls geführt, da einige Abgeordnete wohl befürchteten, dass diese einen Präzedenzfall für einen Impfzwang in den Betrieben darstellen würden. „Wir waren uns dann jedoch recht schnell einig, dass die Schnell- und PCR-Tests als Auflagen für eine außerordentliche Auflockerung in einem bestimmten Bereich anzusehen sind“, sagt der LSAP-Politiker. Ansonsten gelten ja auch im Sport dann die generellen Maßnahmen.

Wegen der unerwarteten Neuerungen sei die Kommission auch nicht dazu gekommen, sich um die bestehenden Inkohärenzen zu kümmern, sagt Claude Wiseler auf Nachfrage des Tageblatt. „Die sind wegen der juristischen Probleme momentan aber auch nicht das größte Problem. Ich werde sie aber auf jeden Fall noch einmal thematisieren“, sagt Wiseler.

B.G.
18. Februar 2021 - 4.35

Ich bin allzeit « amused «  zu hören , dass juristische Probleme keine grösseren Probleme sind ,die aber auf jeden Fall noch einmal von schrarzen wieselartigen Parteibonzen thematisiert werden müssen .Lache jedoch nie über solche , meistens aus dem Mund meines ebenfalls schwarzen Schuldheiß kommende Witze , da , ich sie als von ihm zugepollerten Escher Schildbürger nicht so richtig verstehe..