LuxemburgAnträge auf Kurzarbeit für August müssen vor dem 12. Juli eingereicht werden

Luxemburg / Anträge auf Kurzarbeit für August müssen vor dem 12. Juli eingereicht werden
 Foto: SIP/Emmanuel Claude

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Für die Anträge auf Kurzarbeit im Monat August gilt eine Frist bis zum 12. Juli. Das teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. 

Die Anfragen auf Kurzarbeit für den Monat August müssen spätestens am Sonntag eingereicht werden. Die neuen Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeit für Unternehmen, die von der Covid-19-Krise betroffen sind, traten im Juli in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember. 

Auch die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Kurzarbeit wurden angepasst. Anträge müssen rund einen Monat im Voraus – genauer: zwischen dem 1. und 12. Tag des vorigen Monats – gestellt werden. Für den Monat August müssen beispielsweise die Anträge zwischen dem 1. und 12. Juli über MyGuichet.lu eingereicht werden.