OGBLAngestellte des „Luxembourg Institute of Health“ erhalten neuen Kollektivvertrag

OGBL / Angestellte des „Luxembourg Institute of Health“ erhalten neuen Kollektivvertrag
Die Verhandlungen haben im Januar begonnen und sind laut OGBL konstruktiv verlaufen Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Essensgutscheine und die Ausweitung der Telearbeit: Diese und noch weitere Vorteile haben der OGBL und das „Luxembourg Institute of Health“ im neuen Kollektivvertrag für die Angestellten des Instituts ausgehandelt.

Der „Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg“ (OGBL) hat einen neuen Kollektivvertrag am „Luxembourg Institute of Health“ (LIH) unterzeichnet. Der Vertrag laufe über zwei Jahre, vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022, und sei der Rahmenvereinbarung für den öffentlichen Forschungssektor untergeordnet, geht am Mittwoch aus einer Pressemitteilung der Gewerkschaft hervor.

Die Verhandlungen hätten bereits im Januar begonnen und seien „allgemein konstruktiv verlaufen“. Folgende Vorteile konnten für die Angestellten des Instituts im neuen Vertrag festgehalten werden:

Eine Telearbeitscharta wurde für die Post-Covid-Periode ausgearbeitet. Darin wird die Möglichkeit der Heimarbeit auf das ganze Personal des Instituts ausgeweitet – falls deren Arbeit dafür geeignet ist. Bisher war das nur den Forschern vorbehalten. Die Angestellten dürfen durchschnittlich vier Tage pro Monat und höchstens 48 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten. 

Zudem werden Essensgutscheine im Wert von 8,80 Euro ausgeteilt. Davon soll es insgesamt 18 pro Monat geben. Der zusätzliche Urlaubstag für Angestellte über 55 Jahre wurde durch zwei zusätzliche Urlaubstage für alle Arbeitnehmer ersetzt. Auch die Berechnung des gesetzlichen Urlaubs für Teilzeitbeschäftigte ist geklärt worden. Außerdem ist die Lohnkarte an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst worden, heißt es in dem Schreiben.

Der Begriff Bereitschaftsdienst wurde für den Betrieb klarer definiert und Mobiltelefone sollen dafür bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurde beschlossen, ein Budget zur Förderung der nachhaltigen Mobilität zur Verfügung zu stellen: Damit sollen beispielsweise Ladestationen für Elektrofahrräder, Schließsysteme sowie Fahrradgaragen auf dem Gelände des Instituts finanziert werden. 

Anpassung des Evaluierungssystems

Zudem hat man sich auf eine Änderung und Klärung der „Punkte“ im Evaluierungssystem sowie eine Erhöhung des Prozentsatzes der Gehaltserhöhungen in Verbindung mit jährlichen Beurteilungen geeinigt.
„Das bedeutet, dass die Lohnerhöhungen in diesem Zusammenhang potenziell höher ausfallen können als bisher“, heißt es in der Mitteilung. Eine Übergangsmaßnahme bezüglich der „3-Jahre-Exzellenz-Regel“, die zu Prämien berechtigt und unter bestimmten Bedingungen sogar den Weg zu internen Beförderungen eröffnet, ist ebenfalls vorgesehen worden.

Der OGBL förderte auch die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, die die Funktionsweise des 2017 eingeführten Evaluierungssystems bewerten soll. Dabei werden die Stärken und Schwächen des Systems, die Einbeziehung der Personaldelegation und die Verknüpfung mit dem institutionellen Ausbildungsplan unter die Lupe genommen. Die Bewertung der Arbeitsgruppe soll voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen werden, sodass deren Ergebnisse bei der nächsten Erneuerung des Kollektivvertrags berücksichtigt werden können.

Alle anderen im Tarifvertrag vorgesehenen Leistungen, einschließlich der automatischen (zweijährlichen) Gehaltserhöhung, seien unverändert geblieben.