Mobbing
Analysen und Prävention: Minister Wilmes erteilt Sonderkommission für öffentlichen Dienst eine Absage
In einer Antwort auf eine parlamentarische Frage zum Thema Mobbing im öffentlichen Dienst erteilt Minister Serge Wilmes einer unabhängigen Sonderkommission eine Absage und setzt erst einmal auf Analysen und Prävention.
Serge Wilmes setzt beim Thema Mobbing erst einmal auf Analysen und Prävention Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Mobbing am Arbeitsplatz bleibt ein dringliches Thema, insbesondere im öffentlichen Dienst, wo nach Schätzungen der Arbeitnehmerkammer rund 18 Prozent der Beschäftigten bereits Opfer von Mobbing geworden sind. Damit liegt der öffentliche Dienst über dem nationalen Durchschnitt von 15 Prozent der Arbeitnehmer, die Opfer von Mobbing wurden. Für den OGBL ist dies nicht weiter verwunderlich und er führt die hohe Anzahl an Mobbingopfern auf den fehlenden gesetzlichen Rahmen zurück. Auf einer Pressekonferenz im November sprachen die Gewerkschaftler von einem „Rechtsvakuum“.
Kurz nach der Pressekonferenz des OGBL beschäftigten sich auch die beiden DP-Abgeordneten Gusty Graas und Fernand Etgen mit dem Thema. Sie stellten in diesem Zusammenhang eine parlamentarische Frage an Serge Wilmes (CSV), Minister für den öffentlichen Dienst, um eine Einschätzung der Situation sowie geplante Maßnahmen zu erhalten. Unter anderem erkundigten sich die beiden Abgeordneten nach der Möglichkeit einer unabhängigen Sonderkommission für Mobbingfälle.
Verfassungswidrig
Diese gab es bis 2014, wurde dann allerdings als verfassungswidrig erklärt, da Gemeindebeamte nicht auf diese Kommission zurückgreifen konnten. In seiner Antwort stellt Wilmes klar, dass er nicht gedenkt, die Gesetzeslage so zu ändern, dass eine solche Kommission ihre Arbeit wieder aufnehmen könne. Für den CSV-Minister ist die Wiedereinführung eines parallelen Verfahrens zur Disziplinaruntersuchung keine effiziente Lösung und er fürchtet eine unnötige Verlängerung der Bearbeitungsdauer von Mobbingfällen. Moralische Belästigung würde den Tatbestand eines Fehlverhaltens darstellen, das allerdings erst nach einem objektiven Verfahren festgestellt werden könne. Dafür sei der zuständige Regierungskommissar verantwortlich, der Beamte im Falle eines Fehlverhaltens vor die Disziplinarkommission zitieren kann und dann in einem Be- und Entlastungsverfahren zu einer Entscheidung gelangt.
Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurden Opfer von Mobbing
Allerdings werden nur Beamte, beziehungsweise Staatsbedienstete, die länger als zehn Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, vor eine Disziplinarkommission zitiert. Ein Bediensteter, der weniger als zehn Dienstjahre aufweist, hat keinen Kündigungsschutz und kann bereits wegen kleinerer Fehlverhalten entlassen werden. Das bemängeln sowohl OGBL wie CGFP seit längerem.
Mobbingvorwürfe sind meistens wesentlich schwieriger nachzuweisen als andere Fehlverhalten. Außerdem können Beamte oder Bedienstete durch Vorgesetzte moralisch belästigt werden, weshalb eine unabhängige Anlaufstelle durchaus Sinn ergeben würde, da so zumindest die Gefahr des Abhängigkeitsverhältnisses minimiert würde. Betroffene werden meist an den „Service psychosocial“ des öffentlichen Dienstes verwiesen, der aber nicht auf Mobbingfälle spezialisiert ist und keine vom Staat unabhängige Instanz ist.
Angst als größtes Hindernis
Solange keine klaren Zuständigkeiten definiert seien, bleibe die Angst das größte Hindernis, sagt der OGBL. Viele Mobbingopfer, die sich an die Gewerkschaft wenden, möchten anonym bleiben. „Die Betroffenen fürchten, dadurch noch stärker ins Visier zu geraten“, erklärte SEW-Präsidentin Joëlle Damé im November. Mobbing sei nach wie vor ein Tabuthema. Gleichzeitig würden Führungskräfte und Verantwortliche das Problem häufig verharmlosen oder herunterspielen, kritisierte Damé. Um dem entgegenzuwirken, setzt der OGBL neben rechtlichen Forderungen verstärkt auf Sensibilisierung und Aufklärung.
Zumindest in diesem Punkt will Minister Wilmes 2025 nachlegen und kündigte in seiner Antwort an, seine Dienststellen würden Analysen durchführen, um die Stärken und Schwächen des derzeitigen Verfahrensrahmens festzustellen. Den Schwerpunkt will der Minister auf Maßnahmen der Prävention legen. Konkrete Maßnahmen oder eine Antwort auf die Frage der Abgeordneten, welche Tendenzen oder Entwicklungen der Minister zum Thema Mobbing feststellt, sucht man in dem knappen Schreiben des CSV-Ministers vergeblich.