Luxemburg
Neues Gesetz entlastet Sozialunternehmen
Das Luxemburger Arbeitsministerium kündigt eine Gesetzesänderung an, wodurch Sozialunternehmen von der Pflicht befreit werden, Unsummen für die wirtschaftliche Prüfung ihres Unternehmens auszugeben, wenn denn ihr Nettovermögen unter einer Million Euro liegt.
Symbolfoto: dpa/Monika Skolimowska
Das Luxemburger Arbeitsministerium kündigt am Mittwoch in einer Pressemitteilung Erleichterungen für sogenannte SIS („Sociétés d’impact sociétal“) an. Die Zulassung als SIS ist Handelsgesellschaften vorbehalten, die den Grundsätzen der Sozial- und Solidarwirtschaft entsprechen, so die Definition auf der offiziellen Website des Ministeriums. Die wirtschaftliche Tätigkeit dieser Unternehmen muss also mit einem sozialen oder gesellschaftlich relevanten Zweck aufgenommen werden. Regelungen und Maßnahmen zur Unternehmensförderungen waren nicht vorteilhaft aufgestellt für die Strukturen der Sozialgesellschaften und vor allem in Zeiten der Krise haben viele der SIS vor „noch nie dagewesenen Herausforderungen“ gestanden, lautet die Argumentation in dem Pressebericht.