Gift im Haushalt
Jede dritte Chemie-Mischung in Luxemburg fehlerhaft gekennzeichnet
Bei einer Vergiftung zählt jede Minute. Doch das Antigiftzentrum kann nur helfen, wenn es weiß, was in der Flasche steckt. Kontrollen zeigen: Bei jedem dritten geprüften Produkt waren die Informationen unvollständig oder fehlten komplett.
Wissen Sie, was in Ihrem Putzmittel drinsteckt? Foto: Magnific
Ihr Kind hat aus der Flasche unter der Spüle getrunken? Sie haben zwei Putzmittel gemischt und die Dämpfe eingeatmet? Oder ihrem Partner aus Versehen (wirklich!) das Inspektenspray ins Gesicht gesprüht? Wer in einer solchen Situation zum Telefon greift, landet beim Antigiftzentrum in Brüssel, das für Luxemburg die zuständige Anlaufstelle ist. Und dort hängt alles an einer Frage: Weiß man, was in dem Produkt drin ist?
Wissen statt raten
Dafür gibt es eine EU-weite Meldepflicht. Wer eine gefährliche Chemikalienmischung auf den Markt bringt, also etwa einen Rohrreiniger oder einen Grillanzünder, muss dem Antigiftzentrum vorab die genaue Zusammensetzung übermitteln. Auf das Etikett kommt zusätzlich ein sogenannter UFI-Code, eine 16-stellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben. Sie funktioniert wie eine Rezeptur-Nummer: Wer sie am Telefon vorliest, ermöglicht es dem Zentrum, in Sekunden die hinterlegte Zusammensetzung aufzurufen und eine konkrete Empfehlung zu geben, statt allgemein zu raten.
Nur blöd, wenn Hersteller sich nicht daran halten. Die Chemikalienabteilung der Umweltverwaltung hat 2025 und 2026 überprüft, ob die Hersteller die Vorgaben beachten. Kontrolliert wurden 64 gefährliche Mischungen aus dem luxemburgischen Handel, Haushaltschemie und Biozide. Bei 13 Produkten fand sich überhaupt keine Meldung. Bei acht weiteren war sie unvollständig oder fehlerhaft. Zusammengenommen war also fast jedes dritte kontrollierte Produkt nicht sauber dokumentiert, bei jedem fünften fehlte die Information komplett.
Europäisches Phänomen
Ein Teil der Kontrollen lief im Rahmen eines Projekts der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Die europäische Auswertung kommt auf denselben Wert: Rund 19 Prozent der geprüften Produkte waren nicht gemeldet.
Konsequenzen hatte das durchaus. Die Umweltverwaltung habe in allen beanstandeten Fällen Nachbesserungen verlangt, heißt es in ihrer Mitteilung. Die große Mehrheit der Hersteller habe die Meldung inzwischen nachgeholt. Die wenigen Produkte, bei denen das bis heute nicht geschehen ist, dürfen in Luxemburg nicht mehr verkauft werden.
Für Verbraucher lässt sich daraus eine schlichte Regel ableiten: Das Etikett gehört nicht in den Müll, sondern auf die Flasche. Bei lebensbedrohlichen Situationen wie Bewusstlosigkeit, Atemnot oder Krampfanfällen sowie bei Verdacht auf eine Kohlenmonoxidvergiftung ist ohnehin die 112 die richtige Nummer. In allen anderen Fällen, also bei Vergiftungen durch Chemikalien, sollte man das Antigiftzentrum anrufen und Etikett oder UFI-Code bereithalten. (hat)