Nationale Lizenz
Entscheidung gefallen: Zwölf Punkte Abzug für Swift Hesperingen
14 der 16 BGL-Ligue-Vereine haben ihre außersportlichen Hausaufgaben gemacht. Anders sieht es in Niederkorn und Hesperingen aus: Beiden Klubs wurde die UEFA-Lizenz auch in zweiter Instanz verweigert. Es hagelte Geldstrafen – und es droht nun eine traurige Premiere. Der Swift würde der erste Verein sein, der die Saison in der BGL Ligue mit einem Minus von zwölf Punkten beginnt.
Die gute Nachricht: Bei 14 Vereinen wurde gesund gewirtschaftet Foto: Editpress/Gerry Schmit
Die UEFA-Lizenz kennt man als Sesam für die internationalen Turniere im Sommer. Um dieses Dokument zu erhalten, müssen die Vereine aus der BGL Ligue und Ehrenpromotion zu Beginn jedes Kalenderjahres ein Dossier einreichen, das von einem Finanzprüfer beglaubigt wurde. Ein mühsamer Aufwand für so manchen „Bénévole“, dennoch unabdingbar, um selbst ohne Europapokal-Ticket ein Anrecht auf die Subventionen des UEFA-Solidaritätsfonds zu haben. Und wie in den vergangenen Jahren gibt es Sorgenkinder, die den Mindestanforderungen nicht gerecht wurden.
Neu ist in diesem Jahr die nationale FLF-Lizenz. Es ist ein Pendant zur UEFA-Lizenz und an eine Reihe von Kriterien gekoppelt: sportliche Bedingungen wie das UEFA-A-Diplom des Trainers oder die Anzahl an Jugendmannschaften, medizinische Bedingungen (obligatorische Präsenz von Physiotherapeuten), juristische sowie finanzielle Bedingungen.
20.000 Euro Strafe für den Swift
Letztere waren der Grund, warum sowohl Swift Hesperingen als auch Niederkorn nun tief in die Vereinskasse greifen müssen: Der Progrès hat die nationale Lizenz erhalten, muss wegen Zahlungsrückständen gegenüber Lieferanten allerdings eine Strafe von 1.500 Euro zahlen.
Beim Swift ist diese Liste viel, viel länger: 2.500 Euro wegen fehlender medizinischer Nachsorge bei Spielern und Jugend, zwei Punkte Abzug und 2.500 Euro für Regelbruch beim Eigenkapital, 2.500 Euro Strafe wegen Schulden gegenüber anderen Vereinen, 10.000 Euro Strafe und zehn Punkte Abzug für Rückstände bei Löhnen und/oder Sozialzahlungen sowie 2.500 Euro für Zahlungsrückstände gegenüber Lieferanten. Der Punktabzug gilt übrigens nur im Falle des Klassenerhalts – und nicht beim Abstieg in die Ehrenpromotion.
In der Ehrenpromotion haben derweil die Fola, Wiltz, Berburg, Walferdingen, Rümelingen, Mersch, Luxembourg City und Bettemburg gesund gewirtschaftet und die nationale Lizenz in erster Instanz erhalten. Monnerich hatte nur das Dossier für den Solidaritätsfonds eingereicht. In zweiter Instanz haben Ettelbrück, Beles, Lorentzweiler und Wormeldingen das Papier erhalten. Bei Feulen fehlte die Finanzprüfung, Schifflingen und Steinsel hatten keine Anträge gestellt.
Im Überblick
Elf BGL-Ligue-Vereine erhielten die UEFA-Lizenz und die nationale Lizenz in erster Instanz: Bissen, Déifferdeng 03, Mamer, Jeunesse, RFCUL, UT Petingen, Käerjeng, Strassen, Hostert, Mondorf, Rosport
Drei BGL-Ligue-Vereine erhielten die UEFA-Lizenz und die nationale Lizenz in zweiter Instanz: Düdelingen, Canach, Rodange
Zwei Vereine haben keine UEFA-Lizenz erhalten und werden keine Anteile des Solidaritätsfonds erhalten: Niederkorn und Swift. Sie haben die nationale Lizenz erhalten, müssen aber Geldstrafen zahlen. Hesperingen wird die kommenden Saison (in der BGL Ligue) mit einem Punktabzug von zwölf Zählern beginnen.