Fußball

Nationale Lizenz: Diese Bedingungen müssen BGL-Ligue-Vereine erfüllen

Ab Sommer gelten im Luxemburger Fußball neue Regeln: Durch die Einführung einer nationalen Lizenz in der BGL Ligue wird den Vereinen nun strenger auf die Finger geschaut. Die Nichteinhaltung von einigen Punkten der Liste kann im schlimmsten Fall sogar den Zwangsabstieg in die Ehrenpromotion zur Folge haben. Das Tageblatt hat die Kriterien zusammengefasst.

Abstimmungsergebnis Referendum zur Einführung der nationalen Lizenz mit 83,50 Prozent Zustimmung der Vereine

Die Vereine hatten per Referendum über die Einführung der nationalen Lizenz abgestimmt: 83,50 Prozent stimmten dafür Foto: Editpress/Gerry Schmit

Die Idee dahinter: Durch die Einführung einer nationalen Lizenz für BGL-Ligue-Vereine will der Verband „das Niveau verbessern“ und die „Ausbildung weiterhin in den Vordergrund stellen“. Die Vereins-Organisation, die Integrität des Wettbewerbs, die Identität, die finanzielle und ökonomische Existenz, Transparenz oder die Kontrolle über Ausgaben sind ein paar der Schlagwörter, die im Arbeitspapier aufgeführt werden. Ohne dieses Dokument ist der Klub nicht mehr für die erste Liga spielberichtigt.

Ein Pendant zur UEFA-Lizenz: Neu ist die Aufgabe für die meisten Vereinsdelegierten nicht. Jedes Jahr wird seitens des europäischen Dachverbands eine UEFA-Lizenz ausgestellt, die den Klubs die Teilnahme an Champions League oder Conference League erlaubt und an eine ganze Reihe von Auflagen gekoppelt ist. Swift Hesperingen hatte beispielsweise 2024 die sportliche Qualifikation über die Tabelle geschafft, doch durfte nach Überprüfung der Dokumente nicht am internationalen Wettbewerb teilnehmen: Verspätete Lohnauszahlungen der Angestellten sowie verspätete Einzahlungen an die Krankenkassen und die Steuerbehörde waren nachgewiesen worden. Die nationale Lizenz geht noch etwas weiter als die UEFA-Anforderungen und bestraft ebenfalls Schulden gegenüber Lieferanten.

32 Vereine: Alle Vereine aus der BGL Ligue sowie die Klubs aus der Ehrenpromotion sind von der Einführung der nationalen Lizenz betroffen, da es sich bei Letzteren um Aufstiegskandidaten handelt. Tageblatt-Informationen zufolge haben (noch) nicht alle Klubs aus der Ehrenpromotion die nötigen Dokumente eingereicht. Fola und Feulen sind noch in der Coupe de Luxembourg vertreten und haben dadurch noch die Möglichkeit, sich über diesen Weg für den Europapokal zu qualifizieren: Beide würden eine UEFA-Lizenz benötigen, um „europäisch“ zu spielen.

Vier sportliche Bedingungen: Zum Erhalt der nationalen Lizenz, die zur Teilnahme an der BGL Ligue berechtigt, muss der Haupttrainer im Besitz des UEFA-A-Diploms sein. Ist das nicht der Fall, kann dafür eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro fällig werden. Zudem droht ein Punktabzug (ein bis drei Punkte). Der Klub muss gleichzeitig über Jugendmannschaften in den Altersklassen Minimes (U13), Scolaires (U15), Cadets (U17) und Junioren (U19) verfügen. Es ist erlaubt, sich mit anderen Vereinen als Entente zusammenzuschließen. Ist dies nicht der Fall, könnte die Geldstrafe zwischen 1.000 und 5.000 Euro hoch sein. Auch hier droht ein Punktabzug.

Die FLF hat ebenfalls klar festgelegt, welche Ausbildungen die Jugendtrainer aufweisen müssen: Mindestens zwei müssen einen UEFA-B-Schein haben, minimum zwei weitere den C-Schein – andernfalls ist eine Geldstrafe (bis 5.000 Euro) vorgesehen. Vierte sportliche Bedingung ist ein jährlicher Medizincheck für eine gewisse Anzahl an Jugendspielern und Spielern der ersten Mannschaft.

Zwei medizinische Bedingungen: Jeder BGL-Ligue-Verein muss ab 2026/27 über einen offiziellen Team-Arzt verfügen. Diese Person muss nicht bei jedem Meisterschaftsspiel auf der Bank sitzen, sollte aber kurzfristig für einen Einsatz bereitstehen. Strenger ist die Regel bei den Physiotherapeuten: Ein „Kiné“ muss jedes Mal dabei sein. Verstößt ein Verein gegen diese Regeln, sind Geldstrafen zwischen 500 und 1.000 Euro vorgesehen.

Eine Bedingung bezüglich der Infrastrukturen: Es ist wenig überraschend. Die Spielstätte muss von der zuständigen Gemeinde zugelassen sein und die vorgesehenen Normen der FLF erfüllen, ansonsten drohen Geldstrafen.

Zwei juristische Bedingungen: Hat der BGL-Ligue-Verein seine Statuten nicht konform laut asbl-Gesetz deponiert, kann das laut der neuen nationalen Lizenz bis zu 5.000 Euro Strafe kosten. Weiter heißt es im Regelwerk, dass klare Angaben gemacht werden müssen: „Ein Verein muss der FLF Angaben zur Rechtsform des Vereins machen und die Partei(en) angeben, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Verein ausüben (Parteien, die mehr als 30 % des Vereinsbudgets beitragen).“ Wer dies nicht respektiert, muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Es können sogar zwischen einem und zehn Punkten Abzug in der Tabelle hinzukommen.

Drei finanzielle Bedingungen: Budget und Verwaltung der Gelder sollen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wer seine Finanzen nicht von einer anerkannten Audit-Firma überprüfen lässt, wird die nationale Lizenz nicht erhalten. Der Klub würde sofort in die Ehrenpromotion zwangsabsteigen. In der Vergangenheit hatten Vereine u.a. aus Kostengründen auf diesen Schritt verzichtet, da sie die UEFA-Lizenz (die für die Teilnahme am Europapokal Pflicht ist) nicht als zwingend notwendig eingestuft hatten.

Zudem muss der finanzielle Tatbestand vorgewiesen werden: BGL-Ligue-Vereine müssen in ihrem Jahresabschluss ihr Eigenkapital angeben. Dieses muss positiv sein oder – falls es negativ ist, eine Verbesserung von mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet haben. Ansonsten drohen Geldstrafen bis 10.000 Euro sowie bis zu zehn Punkte Abzug.

Was Rechnungen angeht, so werden nach Warnungen bis zu 5.000 Euro Strafe (und/oder drei Punkte) fällig, wenn Transfer-Schulden nicht innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Mahnung beglichen worden sind. Die eigenen Spieler auf Dauer nicht zu bezahlen, hat in Zukunft schwerwiegende Konsequenzen: Bei unbezahlten Rechnungen gegenüber Personal, Sozial- oder Steuerbehörde droht schlimmstenfalls der Zwangsabstieg in die Ehrenpromotion.

Schulden gegenüber den Verbänden UEFA, FIFA oder FLF sind ebenfalls eingegliedert und mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro sowie Punktabzügen eingestuft worden. Vereine machen sich ebenfalls strafbar, wenn nach 60 Tagen Rechnungen von Lieferanten nicht beglichen worden sind (Geldstrafen und bis zu drei Punkte Abzug drohen).

Die ersten guten Nachrichten

Bis zur Kommunikation des Verbandes wird es noch dauern: Die FLF teilt erst nach der zweiten Instanz (Mitte Mai) mit, welche Vereine die UEFA-Lizenz respektive die nationale Lizenz erhalten haben. Am Mittwoch gab es aber bereits erste hervorragende Nachrichten für Vereine, die beide Dokumente in erster Instanz erhalten haben. Dazu gehören Déifferdeng 03, US Mondorf, UNA Strassen, Jeunesse Esch, UN Käerjeng, US Hostert, Victoria Rosport, UT Petingen, FC Mamer und RFCU Lëtzebuerg. Beim Progrès Niederkorn wartet man beispielsweise noch auf eine Rückmeldung, der F91 Düdelingen seinerseits hatte noch nicht alle Dokumente für die erste Instanz beisammen.

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