Verurteilter Nationalspieler

FLBB bezieht Stellung im Fall Kalmes

Der Basketballverband FLBB hat sich zum Fall des Nationalspielers Joé Kalmes geäußert. In einer schriftlichen Stellungnahme vom 1. Juli beruft sich der Verband auf die Unschuldsvermutung.

Joé Kalmes in weißem Trikot beim Basketballspiel für T71 Düdelingen auf dem Spielfeld

Joé Kalmes (in Weiß) spielt auch beim T71 Düdelingen Foto: Editpress/Luis Mangorrinha

Der Basketball-Nationalspieler Joé Kalmes, im Hauptberuf Polizist, war Ende Juni vom Bezirksgericht Luxemburg verurteilt worden. Die zwölfte Strafkammer sprach mehrere frühere Beamte der Bahnhofswache schuldig. Ihnen wurden die Misshandlung eines Festgenommenen in einer Zelle sowie teils deren Vertuschung zur Last gelegt. Kalmes erhielt eine zweijährige Haftstrafe mit vollständiger Bewährung und eine Geldstrafe von 2.000 Euro. Gemeinsam mit zwei weiteren Verurteilten muss er dem Opfer 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufungsfrist von 40 Tagen läuft.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die FLBB nehme zu laufenden Verfahren grundsätzlich keine detaillierte Stellung, heißt es in dem Schreiben des Verbands. Die Vorwürfe beträfen nicht die sportliche Tätigkeit, sondern den beruflichen Bereich. Über strafrechtliche und disziplinarische Fragen entschieden die zuständigen Instanzen, nicht der Verband. Für die anstehenden Länderspiele habe Kalmes ohnehin nicht zur Debatte gestanden, da er nach einer Operation derzeit nicht einsatzfähig sei.

Als Grundsatz vertrete die FLBB die Auffassung, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit den Werten des Verbandes nicht vereinbar wäre. In einem solchen Fall werde man die angemessenen Schlüsse ziehen. Welche dies sind, ließ das Schreiben offen. Bis zu dieser Verurteilung gelte indes die Unschuldsvermutung. (hat)

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