Privatschule

Wie die Waldorfschule mit der Maskenpflicht umgeht

In der Waldorfschule in Luxemburg zieht laut Tageblatt-Informationen nur eine Minderheit von Schülern und Lehrern eine Maske an. Bislang war das ganz legal, weil es sich um eine Privatschule handelt und die Vorgaben des Bildungsministeriums nur empfehlenden Charakter haben. Nun aber wurde die Maskenpflicht an den Schulen im Covid-Gesetz angepasst und wird dadurch auch für Privatschulen verpflichtend. Doch das Gesetz hat eine Schwachstelle.

Das Tragen von Masken wird demnächst auch in den Privatschulen verpflichtend sein. Doch es gibt Wege, dies zu umgehen.

Das Tragen von Masken wird demnächst auch in den Privatschulen verpflichtend sein. Doch es gibt Wege, dies zu umgehen. Foto: dpa/Robert Michael

Die sanitären Maßnahmen, die vom Bildungsministerium für die öffentlichen Schulen getroffen werden, bekommen die Privatschulen als Empfehlung mitgeteilt. Dies teilt das Bildungsministerium auf Tageblatt-Nachfrage mit. „Diese Maßnahmen sind somit nicht obligatorisch, obwohl die meisten Privatschulen sie dennoch umsetzen“, so Pressesprecherin Myriam Bamberg. Ist es also völlig legal, dass in der Waldorfschule in Luxemburg nur eine Minderheit von Schülern und Lehrern im Unterricht eine Maske anzieht? Bislang ja. Doch mit dem neuen Covid-Gesetz, das der Regierungsrat am vergangenen Freitag beschlossen hat und worüber voraussichtlich am kommenden Freitag in der Chamber abgestimmt werden soll, wird sich dies ändern. Doch dazu später.

„In diesem konkreten Fall hat das Bildungsministerium mit der Direktion der Waldorfschule Kontakt aufgenommen, um nochmals auf die Wichtigkeit der Masken hinzuweisen, in einer Zeit, in der aufgrund der Zirkulation der Virusvarianten besondere Vorsicht geboten ist“, so die Pressesprecherin weiter. Dass diese Unterredung stattfand, bestätigte auch Dr. Michael Schulz, Vereinspräsident „Veräin fir Waldorfpädagogik Lëtzebuerg“, gegenüber dem Tageblatt. Man habe das Angebot der Unterredung gerne angenommen, um über die Maßnahmen in der Waldorfschule zu diskutieren. „Wir haben betont, dass wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst sind und dass wir alles Mögliche tun, um der Aufgabe, die uns obliegt, nachzukommen.“ Laut Schulz arbeite man als Privatschule seit Jahrzehnten eng mit dem Bildungsministerium zusammen. Im vergangenen Jahr habe man sehr wertvolle Unterstützung durch das Ministerium bekommen.

Dem Tageblatt liegt ein Brief der Verantwortlichen der Grundschulzyklen in der Waldorfschule vor, den sie an die Eltern verschickt hat. Aus diesem Brief geht hervor, dass es vor dem 21. Februar viele Debatten und Unstimmigkeiten in Bezug auf das Tragen der Masken in der Privatschule gab. Deshalb sah sich die Autorin in der Verpflichtung, bei den Lehrern den Puls zu fühlen, wie der Umgang mit dem Tragen der Masken gehandhabt werden sollte. Die Waldorfschule verfügt nicht über eine klassische Direktion. Es ist die Stimme der Mehrheit, die zählt.

Bei der Unterstufenkonferenz (Grundschule) am 21. Februar wurde auch ein Kinderarzt eingeladen. Dieser hat aus Studien über das Ansteckungsrisiko durch Kinder zitiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung bei Kindern bei weniger als einem Prozent liegt. Die Autorin des Briefes schlussfolgert daraus, dass das Problem beim Atmen mit einer Maske nicht so sehr am Sauerstoffmangel liege, sondern eher an der Schwierigkeit, das CO2 auszuatmen, welches das Blut vergiften könne.

Mehrheit der Lehrer gegen Maskenpflicht

Bei dieser Theorie handelt es sich allerdings um eine wissenschaftlich keineswegs belegte These, die sehr umstritten ist. Der wissenschaftliche Konsens geht aktuell in die Richtung, dass Masken für Kinder eher bedenkenlos sind. So meinte Claude Muller Virologe am „Luxembourg Institute of Health“ (LIH) in einem Tageblatt-Interview vom 24. Februar, dass eigentlich nichts gegen eine Maskenpflicht bei Kindern einzuwenden wäre. Auch nicht bei den Kleinsten ab drei Jahren. Gesundheitlich gebe es da keine Bedenken. Im Gegenteil, die Maske schütze die Kinder und Lehrer zusätzlich, sagte er. Der Brief schildert weiter, dass sich bei der Konferenz am 21. Februar zehn Lehrer der Grundschulzyklen gegen das Maskentragen bei Kindern ausgesprochen haben. Nur drei beharrten auf eine Maskenpflicht und zwei weitere enthielten sich. Alle Lehrer sprachen sich dafür aus, jene zu respektieren, die eine Masken tragen wollen.

Manche Aussagen in dem Brief an die Eltern sollten allerdings hinterfragt werden. Die Verantwortliche schreibt, dass Kinder, falls sie sich anstecken sollten, bloß einfache Grippesymptome hätten, meist aber asymptomatisch seien und keine Erwachsenen anstecken würden. Dass Kinder durchaus Erwachsene anstecken können, war am Anfang der Pandemie noch nicht klar, ist aber heute ein gängiger Konsens in der Wissenschaft.

Wir sind in einer privaten Schule und sind eigentlich nicht dazu verpflichtet, die Direktiven anzuwenden, die für die öffentlichen Schulen gelten

Auszug aus einem Brief der Waldorfschule

Dem Tageblatt liegt ein weiterer Brief vor, der von der gleichen Verantwortlichen als Antwort an eine Mutter geschrieben wurde. Die Mutter hatte sich beklagt, dass kaum jemand in der Klasse ihres Kindes eine Maske tragen würde. In der Antwort heißt es: „Wir sind in einer privaten Schule und sind eigentlich nicht dazu verpflichtet, die Direktiven anzuwenden, die für die öffentlichen Schulen gelten. Die Eltern, die gegen die Masken sind (und diese sind in der Waldorfschule sehr zahlreich), könnten uns ganz einfach wegen Belästigung, ,harcèlement’, verklagen, weil das Gesetz das Maskentragen weder in der Schule noch im außerschulischen Bericht vorsieht. […] Wir respektieren voll und ganz Lehrer und Schüler, die eine Maske tragen wollen. […] Nur die staatlichen Schulen können Ihnen jene Sicherheit bieten, die Sie wünschen. Seien sie sich allerdings im Klaren, dass es in Schulen, welche die Maskenpflicht sein längerem eingeführt haben, zu massiven Kontaminationen kam.“

Die Eltern, die gegen die Masken sind (und diese sind in der Waldorfschule sehr zahlreich), könnten uns ganz einfach wegen Belästigung, ‚harcèlement’, verklagen, weil das Gesetz das Maskentragen weder in der Schule noch im außerschulischen Bericht vorsieht

Auszug aus einem Brief der Waldorfschule

Wo hört denn nun die Freiheit der einen auf und wo fängt jene der anderen an? Durch eine Maske schützt man sich nicht selbst, sondern das Gegenüber. Kinder von Corona-Leugnern werden demnach von Mitschülern, die eine Maske tragen, vor einer Infektion geschützt. Jene Kinder, die die Maske tragen, können allerdings durch jene, die dies nicht tun, potenziell angesteckt werden.

Plexiglasscheiben, um Maskenpflicht zu umgehen

Die Aussagen der Verantwortlichen im Brief an die Mutter stehen im krassen Gegensatz zu jenen, die der Vereinspräsident Michael Schulz auf unsere Nachfrage hin formulierte. „Wir nehmen die ministeriellen Empfehlungen sehr ernst.“ Deshalb versuche man stets abzuwägen, wie man diese im vollen Bewusstsein bestmöglich in der Waldorfschule integrieren könne. Für sämtliche Sektionen der Schule gibt es laut Schulz keine generelle Befreiung der Maskenpflicht. „Wir erkennen an, dass der Schutz von Mund und Nase eine wichtige Rolle bei der Eindämmung zur Ausbreitung des Virus spielt.“ Diese Maßnahme wurde zusätzlich durch das Anbringen von Plexiglasscheiben an den Bänken der Schüler ergänzt, so der Vereinspräsident weiter. Regelmäßiges Lüften, häufigere und längere Pausen sowie Unterrichtssequenzen an der freien Luft, wenn dies möglich erscheint, seien weitere sanitäre Vorkehrungen, die man anwende.

Wir erkennen an, dass der Schutz von Mund und Nase eine wichtige Rolle bei der Eindämmung zur Ausbreitung des Virus spielt

Dr. Michael Schulz

_Präsident des „Veräin fir Waldorfpädagogik Lëtzebuerg“

Voraussichtlich ab kommenden Freitag wird die Chamber über das neue Covid-Gesetz abstimmen. Bislang hatte die Maskenpflicht an den Schulen ihre legale Basis in Form einer „instruction ministerielle“. Laut Bildungsministerium soll diese „Derogation“ nun abgeschafft werden und in das allgemeine Covid-Gesetz verankert werden. Die Maskenpflicht an Schulen fällt demnach unter das allgemeine Covid-Gesetz und gilt auch für Privatschulen. Dies haben sowohl das Bildungsministerium als auch der Abgeordnete Gilles Baum (DP), Präsident der Chamberkommission für Bildung, gegenüber dem Tageblatt bestätigt.

Die Eltern der Kinder, die den sanitären Regeln keine Folge leisten, verstoßen somit gegen das Covid-Gesetz, mit den Konsequenzen, die dafür im Gesetz vorgesehen sind

Myriam Bamberg

Pressesprecherin des Bildungsministeriums

Was aber können Lehrer tun, wenn sich Schüler in ihrer Klasse nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht halten? „Die Eltern der Kinder, die den sanitären Regeln keine Folge leisten, verstoßen somit gegen das Covid-Gesetz, mit den Konsequenzen, die dafür im Gesetz vorgesehen sind“, so die Pressesprecherin des Bildungsministeriums. Das Ministerium denke zurzeit allerdings nicht darüber nach, diese Schüler vom Unterricht zu suspendieren. Eine solche Disposition sei im Covid-Gesetz nicht vorgesehen. Es bleibt dabei, dass diese Schüler innerhalb der Klasse so betreut werden, dass das Infektionsrisiko, das potenziell von ihnen ausgehen könnte, eingeschränkt wird. Sie nennt als Beispiel das Aufstellen von Plexiglasscheiben an den Bänken. Genau hier befindet sich die Schwachstelle des neuen Covid-Gesetzes. Die Waldorfschule hat die Bänke der Kinder bereits mit solchen Plexiglasscheiben ausgerüstet. Wer dann die Maske verweigert, kann demnach nicht belangt werden. Schließlich verfügt man dort ja über Plexiglasscheiben.

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