Nach dem Prozess ist vor dem Prozess
Was ist der Stand der Dinge in der Bommeleeër-Affäre? Zwei Anwälte über Luxemburgs „Staatsaffäre“
Das Gerichtsverfahren wegen Falschaussagen im Bommeleeër-Prozess endete mit einer Verurteilung und fünf Freisprüchen – und kommt zum Berufungsverfahren. Ob und wie der eigentliche Prozess weitergeht, ist völlig offen. Die Anwälte Thierry Hirsch und Maximilien Lehnen sprachen mit dem Tageblatt über den Stand der Dinge in der „Staatsaffäre“ und über zahlreiche offene Fragen.
Me Thierry Hirsch (links) und Me Maximilien Lehnen Foto: Editpress/Alain Rischard
Im sogenannten Bommeleeër-Bis-Prozess, bei dem es um die mutmaßlichen Falschaussagen von mehreren ehemaligen Führungspersönlichkeiten der einstigen Gendarmerie und der Polizei ging, wurden Ende Februar die Urteile gesprochen. Der einzige Verurteilte, der frühere Generaldirektor der Polizei Pierre Reuland, der eine Bewährungsstrafe bekommen hat, geht in Berufung, ebenso die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage.
Me Thierry Hirsch und Me Maximilien Lehnen vertreten die Nebenkläger im Bommeleeër-Bis-Prozess und Angeklagten im Bommeleeër-Prozess, Marc Scheer und Jos Wilmes. Die beiden jungen Anwälte traten im vergangenen Jahr die Nachfolge ihrer beiden Vorgänger Gaston Vogel und Lydie Lorang an, die die beiden Beschuldigten im größten Prozess der Luxemburger Justizgeschichte über 177 Sitzungstage in den Jahren 2013 und 2014 verteidigt hatten. Me Vogel starb im November 2024, Me Lorang gab den Fall im Hinblick auf die voraussichtliche Dauer des Prozesses aus gesundheitlichen Gründen ab.
140.000
Dateien beträgt die Aktenmenge
Sowohl Hirsch als auch Lehnen sind erst seit wenigen Monaten mit den Dossiers befasst. Die beiden neuen Anwälte bekamen es dabei mit einer Aktenmenge nie gekannten Ausmaßes von über 140.000 Dateien, einige davon mehrere hundert Seiten stark, und in einer Gesamtgröße von über 330 GB zu tun. Es ist in der Tat ein in der Justiz des Großherzogtums bisher beispielloser Fall. „Man kann sich also vorstellen, dass wir uns zahllose Stunden lang damit befassen müssen, um eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten“, sagt Hirsch, wobei die einzelnen Dokumente nicht immer besonders gut geordnet seien. Doch nicht nur die beiden Verteidiger – angesichts der Tatsache, dass auch auf Richterseite und in der Staatsanwaltschaft mittlerweile das Personal wechselte – in einer Affäre, wie Me Hirsch betont, die der kürzlich verstorbene Richter Prosper Klein einmal „Staatsaffäre“ nannte, „die nicht aufgeklärt werden darf“.
Ohne die zahlreichen Zeugenbefragungen wäre der Prozess gar nicht weitergekommen.
Me Thierry Hirsch
„Unsere Mandanten sitzen schon seit Langem und noch immer auf dem Grill“, sagt Me Lehnen, in dessen Kanzlei wir uns getroffen haben. Seit 2019 sei in der Affäre nichts mehr geschehen, was zur Wahrheitsfindung beigetragen hat. „Die Frage stellt sich, ob wir damit in einen neuen Prozess überhaupt hineingehen können. Oder riskieren wir ein weiteres Mal ein Verfahren mit mehr als 170 Sitzungstagen?“ Der Anwalt stellt fest: „Es ist der Eindruck entstanden, dass sich viele Menschen hier an den momentanen Zustand der Affäre und an den Zustand gewöhnt haben und die Meinung vertreten, es würde sowieso nichts mehr dabei herauskommen.“ Das sei für ihn und Me Hirsch nicht zu akzeptieren. Schließlich sei der Ruf der Mandanten schwer beschädigt worden. Emotional tief berührt habe ihn, als ihm sein Mandant sagte, dass er während des Bommeleeër-Prozesses tagtäglich vor Gericht gehen und auf der Anklagebank sitzen musste, statt seine Ehefrau zur Chemotherapie zu begleiten. Sie ist mittlerweile verstorben.
„Bitterer Beigeschmack“
So wie auch mehrere Zeugen des Mammutprozesses. Lehnen betont, dass im Gegensatz zu vielen anderen Gerichtsprozessen die Verteidigung die hauptsächlich treibende Kraft gewesen sei. „Ohne die zahlreichen Zeugenbefragungen wäre der Prozess gar nicht weitergekommen“, fügt Me Hirsch bei. Dagegen konnte die Verteidigung von Scheer und Wilmes bei der Instruktion des Bommeleeër-Bis-Prozesses nicht aktiv mitwirken, so Lehnen. Sie sei regelrecht „außen vor“ gelassen worden. Überhaupt sei es bedauerlich, dass es mehr als zehn Jahre gedauert habe, bis die mutmaßlichen Falschaussagen der Zeugen in einem eigenen Prozess vor Gericht kamen. Das hinterlasse einen „bitteren Beigeschmack“.
Von der Verteidigung wird viel gefordert, sie hat aber wenige Mittel
Me Maximilien Lehnen
Auch nach wie vor gelte: „Von der Verteidigung wird viel gefordert, sie hat aber wenige Mittel. Davon brauchen wir unbedingt mehr. Das fängt damit an, dass man ein Dossier anfragt und nicht erst zwei Monate warten muss“, erklärt Lehnen. Die Verteidigung mitarbeiten lassen, ihr rechtzeitig Einblick in jedes Dossier zu gewähren, das sei doch das Mindeste. Doch der Bommeleeër-Prozess ist anders. Als im Februar 2013 der Marathonprozess begann, wurde Luxemburg auch von anderen Affären übersät. Von einer Krise der Institutionen war mehrfach die Rede. Die Bommeleeër-Affäre, die wie ein Bleideckel auf Luxemburg und seiner Justiz lastet, um Me Vogel frei zu zitieren, war kafkaesk, surreal und dadaistisch zugleich. Eine Reihe von Persönlichkeiten des Luxemburger Staates musste in den Zeugenstand: die zwei ehemaligen Premierminister Jacques Santer und Jean-Claude Juncker (CSV), zwei Prinzen, ein ehemaliger oberster Staatsanwalt, unzählige Offiziere der Gendarmerie und oberste Polizisten.
Mehrmals war angefragt worden, dass die Anwaltskosten vom Staat übernommen werden. Schließlich hatten Scheer und Wilmes zum Zeitpunkt der Anschläge, also in den Jahren 1984 bis 1986, als Staatsbeamte ihren Dienst versehen. Doch dies wurde mehrfach abgewiesen. Zuletzt im Dezember des vergangenen Jahres von dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister Serge Wilmes (CSV). Auch wenn Scheer und Wilmes „aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Gendarmerie verfügen konnten, wurden die Straftaten nicht in ihrer Eigenschaft als Vertreter der öffentlichen Gewalt begangen, sondern in eigener Verantwortung als Privatpersonen“.
Staat wälzt Kosten ab
Die Straftat sei nicht im Rahmen der Ausübung des Amtes begangen worden, auch wenn ein „Befehl von oben“ erteilt worden sei. Es bestehe keinerlei Zusammenhang zwischen den Tatsachen, die zu einer Anklage wegen Beteiligung an Sprengstoffanschlägen geführt haben, und der Ausübung ihres Amtes, so Serge Wilmes in einem Schreiben vom 1. Dezember 2025. Die Kosten wälzt der Staat demnach auf die beiden Angeklagten ab. Einer von den beiden habe schon sein Haus verkaufen müssen, den anderen habe seine Familie finanziell unterstützen müssen. Beide hätten eine riesige Kostenlast zu tragen, obwohl Vogel und Lorang ihnen mit ihren Honorarforderungen weit entgegengekommen waren, und Hirsch und Lehnen dies ebenfalls tun. Gegen die Entscheidung des Ministers sind Scheer und Wilmes Ende Februar vor das Verwaltungsgericht gezogen.
Dabei sind sie zumindest bei einigen der Attentate, die ihnen vorgeworfen werden, im Dienst gewesen, wie Hirsch und Lehnen nachweisen können. So zum Beispiel bei jenen vom 28. und 29. Mai 1985 in Itzig: Im ersten Fall waren Scheer und Wilmes zum Schutz der damaligen künftigen Großherzogin Maria Teresa eingeteilt, als diese ein Kino besuchte; ein anderes Mal, beim Attentat in Heisdorf am 30. November 1985, als Personenschützer von Mitgliedern der großherzoglichen Familie bei der Jagd; ein weiteres Mal beim Europagipfel auf Kirchberg am 2. Dezember 1985. Die Anklage gegen die beiden unschuldigen Personen richte sich nicht an sie als Privatpersonen. Sie waren Mitglieder der „Brigade mobile“. Doch als sich nach und nach die Ermittlungen in Richtung dieser Einheit der Sicherheitskräfte bewegten, war einiges in Bewegung geraten: Dem ersten Substitut Robert Welter gegenüber soll Pierre Reuland einmal gesagt haben, dass die Hintermänner der Anschläge „ganz oben“ zu finden seien, „héich, ganz héich“. Und übrigens brauche man nicht zu behaupten, dass es sich nur um eine Person handele: „Mir waren hannert den Täter a si wosste genau, datt mir se beim nächsten Attentat geholl hätten.“
Für Hirsch und Lehnen steht fest: Ihre Mandanten seien es nicht gewesen. „Wir haben starke Beweise dafür, dass es unsere Mandanten nicht gewesen sein können“, sagt Me Hirsch. Für Lehnen und ihn gehe es darum, dass „die Affäre lupenrein geklärt wird“. Die beiden Beschuldigten Scheer und Wilmes hätten das Recht, ihren Lebensabend in Ruhe zu verbringen, sagt Me Hirsch. Immer wieder haben sie – und tun dies bis heute – jegliche Verwicklung in die Affäre Bommeleeër bestritten. Scheer und Wilmes seien unschuldig, so die beiden Anwälte unisono.
Friedens Rolle
Eine der vielen ungeklärten Fragen ist sicherlich, warum der frühere Justizminister und heutige Premierminister ab 2001 bei dem damaligen obersten Staatsanwalt Robert Biever immer wieder insistierte und auch der Untersuchungsrichterin Doris Woltz bei einem Gespräch im Jahr 2006 das Gefühl gab, die Akte solle geschlossen werden. Ausgerechnet Luc Frieden, der bis zumindest 2001 zu Reuland einen privaten Kontakt pflegte, wie die Staatsanwaltschaft in ihrem „Réquisitoire de renvoi“ vom 3. März 2022 schreibt. Der frühere Leiter der „Brigade mobile“ der Gendarmerie wurde 2001 zum Generaldirektor der Polizei vorgeschlagen. Ab diesem Jahr hat Frieden regelmäßig nachgehakt. Nach einem Brief von Biever wurden Reuland und der Generalsekretär der Polizei Guy Stebens im März 2008 von Frieden abgesetzt.
In der Sitzung vom 7. Juni 2013 der parlamentarischen Justizkommission sagte der damalige Generalstaatsanwalt aus, wie Frieden ihn immer wieder damit bedrängte, wenn er ihm begegnete. So etwa drei- oder viermal pro Jahr, behauptete Biever. Angefangen habe es 2001. Im Sommer 2006 hatte, laut Biever, Frieden Woltz beim Besuch eines Basketball-Spiels anlässlich der 50-Jahr-Feier des Basketballclubs Contern angesprochen: „Wéini maacht Der deen Dossier endlech zou?“ Einmal habe Frieden Biever gefragt, ob die Affäre wirklich so sei, dass man jetzt die Ermittlungen so intensiv führen müsse. Frieden wiederum sagte in derselben Kommissionssitzung: „Dat muss opgekläert ginn, ëmsou méi, wann dat institutionell Froen opwerft, déi méiglech sinn.“ Institutionelle Fragen in einer Affäre, die unter dem Kürzel AE lief und nach den Worten von Prosper Klein eine „Staatsaffäre“ ist.