Luxemburg
Vorratsdatenspeicherung nur in Ausnahmefällen: Gesetzgebung wird an EU-Recht angepasst
Die allgemeine und undifferenzierte Vorratsdatenspeicherung durch Telekom-Unternehmen ist in Zukunft untersagt. Ausnahmen sind weiterhin möglich. Mit einem Gesetzentwurf setzt Luxemburg die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um.
Bisher speicherten die Telekom-Gesellschaften die Metadaten automatisch während sechs Monaten Foto: dpa/Matthias Balk
Wann dürfen Polizei und Justiz aus Ermittlungsgründen auf Daten zurückgreifen, die von Telefon- und Internetgesellschaften gespeichert wurden? Die Rede ist hier von den sogenannten Metadaten, die bei der elektronischen Kommunikation zwischen Personen anfallen: Rufnummer, Länge des Anrufs, IP-Adresse und geografische Lage der Kommunizierenden. In seinen Urteilen war der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Ansicht, dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung nicht verhältnismäßig sei. Gleichzeitig präzisierten die Richter, unter welchen Bedingungen diese Daten gespeichert werden könnten.