Tripartite-Abkommen

Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge wurde zum 1. Januar abgeschafft

Die Maßnahme soll Arbeitgebern und Personen, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, eine zusätzliche Liquidität verschaffen

Die Maßnahme soll Arbeitgebern und Personen, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, eine zusätzliche Liquidität verschaffen Archivfoto: Editpress

Wie im Tripartite-Abkommen vom 28. September festgehalten, wurde die Vorauszahlung bei Sozialversicherungsbeiträgen zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Diese Maßnahme soll dabei helfen, „die Beitragszahlungen besser zu verteilen“ und so Arbeitgebern und Personen, die auf eigene Rechnung erwerbstätig sind, unter die Arme zu greifen, meldet das Ministerium für soziale Sicherheit am Montagmorgen. Dadurch hätten Arbeitgeber einen größeren Spielraum, um die vorhergesagte Indextranche zu finanzieren, die zusätzlich zu jener, die auf April 2023 verschoben wurde, fallen wird.

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