Bettelverbot

Verwaltungsgericht weist zwei Klagen von vermeintlichen Obdachlosen ab

Zwei Männer, die sich selbst als obdachlos bezeichnen, sind mit dem Versuch gescheitert, das umstrittene Bettelverbot in der Stadt Luxemburg vor Gericht zu kippen. Das Verwaltungsgericht erklärte ihre Klagen für unzulässig – nicht, weil das Verbot grundsätzlich rechtens sei, sondern weil die Kläger nicht ausreichend belegen konnten, dass sie davon betroffen sind.

Die Stadt Luxemburg und der Staat stellten die Glaubwürdigkeit der Kläger offen infrage

Die Stadt Luxemburg und der Staat stellten die Glaubwürdigkeit der Kläger offen infrage Symbolfoto: Editpress/Julien Garroy

Das Bettelverbot war Ende 2023 eine der ersten Maßnahmen der neuen CSV-DP-Regierung – und wurde prompt zu Innenminister Léon Glodens erstem Politikskandal. Kritiker werfen der Hauptstadt vor, soziale Probleme mit Polizeiverordnungen zu regeln, statt sie zu lösen. Die jetzt veröffentlichten Urteile des Verwaltungsgerichts geben dem Verbot zumindest formalrechtlich Rückendeckung: Wer dagegen klagen will, muss nachweisen, dass er direkt und individuell betroffen ist – ein „intérêt à agir“ also, ein konkretes Interesse an rechtlichem Schutz. Genau das hätten die beiden Kläger nicht dargelegt.

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