Online-Handel
Verstoß gegen EU-Verbraucherschutzregeln: Wie Luxemburg mit der Billigplattform Temu umgeht
Der Billig-Onlinehändler Temu verstößt gegen die EU-Verbraucherschutzregeln und muss nachbessern. Doch wie geht Luxemburg derzeit mit der Plattform um? Ein Überblick über die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.
Symbolfoto: AFP
Wer kennt es nicht, dieses Gefühl, gerade ein richtig gutes Schnäppchen ergattert zu haben – ob auf dem Flohmarkt oder online, das Belohnungssystem unseres Körpers verschafft uns in solchen Momenten eine positive Emotion. Genau auf dieses Gefühl zielen besonders Billig-Onlinehändler wie Temu oder Shein ab: Auf deren Websites und in den Apps blinkt es nur so vor Rabatt- und Gewinnspielhinweisen. Kürzlich teilten nun die Europäische Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) mit, dass gleich mehrere Temu-Praktiken gegen EU-Recht verstoßen.
Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) seien falsche Rabattaktionen, gefälschte Bewertungen sowie fehlende und irreführende Informationen zu Rechtsansprüchen der Verbraucher als problematische Vorgehensweisen festgestellt worden, so der zuständige Justizkommissar Didier Reynders in dem FAZ-Bericht. Temu verstecke zudem Kontaktangaben, sodass sich die Nutzer nicht ohne Schwierigkeiten an die Plattform wenden könnten. Ebenfalls kritisiert werde der von der Plattform ausgeübte Kaufdruck.
Die CSV-Abgeordnete Stéphanie Weydert hat in einer parlamentarischen Anfrage eine Reihe an Informationen zu Luxemburgs Umgang mit der Plattform eingefordert. Darum ging es unter anderem um die Einfuhr von Produkten von Plattformen wie Temu nach Luxemburg. Geantwortet hat inzwischen Martine Hansen (CSV), Ministerin für Verbraucherschutz. „Probleme wie Lieferungen, die nicht ankommen, oder Lieferungen von nicht konformen Gütern sind den zuständigen Stellen bekannt“, sagt sie. „Der Regierung liegen allerdings keine spezifischen Zahlen zu der Plattform Temu vor.“ Auf EU-Ebene liefen allerdings wegen dieser Vorwürfe verschiedene Untersuchungen.
Keine spezifischen Zahlen zu Temu
Wie in allen EU-Mitgliedstaaten basiere die Zollkontrolle des Großherzogtums hauptsächlich auf einer Risikoanalyse, die „verschiedene Indikatoren und Kriterien umfasst“, erklärt Hansen. Wegen der Komplexität der Lieferketten und weil die Zollformalitäten teils von verschiedenen Dienstleistern vorgenommen würden, sei es „quasi unmöglich, mit den Kontrollen auf eine spezifische Plattform, wie zum Beispiel Temu, abzuzielen“. Beispielsweise könne ein Paket aus einem Drittstaat auch bereits in einem EU-Nachbarland von Luxemburg verzollt werden, bevor es dann zum Empfänger im Großherzogtum geliefert wird.
Im Jahr 2023 habe der Luxemburger Zoll beim Import 1.314 Unregelmäßigkeiten bei 15.722 Kontrollen festgestellt, so die Ministerin. Dabei könne jedoch nicht herausgefiltert werden, ob oder wie viele von diesen Fällen Temu zugeordnet werden können. Die Direktion für Verbraucherschutz sei im Jahr 2024 in dem Kontext lediglich von einem Konsumenten kontaktiert worden. In dem Fall sei es um ein Problem mit der Lieferung und der entsprechenden Retoursendung gegangen. Der Luxemburger Verbraucherverband (ULC) sei von zwei Menschen kontaktiert worden, diese hätten jedoch bislang kein schriftliches Dossier eingereicht. „Bedingt durch die kleinen Beträge, die hier zur Debatte stehen, muss man davon ausgehen, dass viele Konsumenten deshalb keine Klage einreichen“, schlussfolgert Hansen.
Das Luxemburger Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen (Ilnas) arbeite eng mit den zuständigen Autoritäten zusammen, um nicht konforme Waren aus dem Verkehr zu ziehen, sagt Hansen. Das Institut prüfe beispielsweise regelmäßig eine Reihe von Produkten, die in Luxemburg angeboten werden. „Das sind zum Beispiel elektrische Geräte, Spielsachen, Maschinen, Kleidung oder Bauprodukte.“
Was können Kunden tun?
In den vergangenen drei Jahren habe das Ilnas seine Kontrollen verstärkt – Hintergrund sei unter anderem, dass die Sicherheit von Produkten aus dem Online-Handel nicht immer garantiert sei. „Regelmäßig werden auch Produkte gekauft, um sie in akkreditierte Labore zu schicken und sie auf technische und chemische Aspekte zu kontrollieren“, berichtet die Ministerin weiter. „Bei Produkten, die nicht konform sind, werden die Online-Marktplätze informiert.“ Diese müssten sie dann von der Plattform herunternehmen. Das Institut arbeite dabei eng mit dem Luxemburger Zoll zusammen, um festzustellen, ob eine importierte Ware gefährlich ist.
Auf Basis des EU-Pakets zum Gesetz über digitale Dienste laufe also nun seit dem 31. Oktober eine Untersuchung, die unter anderem den Verkauf von nicht konformen Gütern auf Temu unter die Lupe nimmt. Die Untersuchung werde laut Hansen von den Luxemburger Koordinatoren des EU-Pakets unterstützt.
„Kunden, die nicht konforme Produkte geliefert bekommen, sollen sich bei der Direktion für Verbraucherschutz melden“, rät die Ministerin. Dort könne man die Fälle an die zuständigen Hilfsstellen weiterleiten und sie fließen laut ihr damit auch in die laufende Untersuchung auf EU-Ebene ein. Als Nutzer von Temu solle der Konsument illegale Ware direkt bei der Online-Plattform melden, damit sie dagegen vorgehen könne bzw. der Anbieter zur Verantwortung gezogen werden kann, fügt Hansen hinzu. Wenn es Probleme dabei gebe, ein Produkt zu melden, oder die Plattform nicht reagiert, könne der Kunde sich an die Luxemburger Wettbewerbsbehörde wenden. Auf guichet.lu könne man ebenfalls eine Anzeige einreichen.