Klage

Verfassungsgericht stellt Gemeindefinanzierung der Jahre 2017 und 2018 infrage

Ein Urteil des Verfassungsgerichts stellt die Gemeindefinanzierung der Jahre 2017 und 2018 infrage. Über die Auswirkungen des Urteils kann das Innenministerium noch keine Angaben machen.

Verfassungsgericht stellt Gemeindefinanzierung der Jahre 2017 und 2018 infrage

Foto: Editpress/Julien Garroy

Hat die Finanzierung des „Fonds de dotation globale des communes“ (FDGC) aus den Jahren 2017 und 2018 gegen die Verfassung verstoßen? Ja, hält das Verfassungsgericht in mehreren Urteilen vom 17. November 2023 fest. Auch wird die Finanzierung des Beschäftigungsfonds von den Richtern verfassungsrechtlich angezweifelt. Die Auswirkungen dieses Urteils sind derweil noch unklar. Innenminister Léon Gloden (CSV) will sich, bis ein Urteil vom Verwaltungsgericht ergangen ist, nicht äußern – auch weil die Gesetzeslage seit 2019 wiederum eine andere ist und seitdem mit der Verfassung in Einklang ist. Anhand des „Fonds de dotation globale des communes“ werden staatliche Steuereinnahmen nach strikten Regeln an die Gemeinden verteilt. Die Gemeinden Leudelingen und Niederanven waren mit einer Klage vor das Verwaltungsgericht gezogen, das sich wiederum an das Verfassungsgericht gewandt hatte.

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