EU-Direktive
Umsetzung der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht der Unternehmen steht in Luxemburg noch aus
Nach zähem Ringen wurde im April vergangenen Jahres eine europäische Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), verabschiedet. Während diese noch nicht in luxemburgisches Recht umgesetzt ist, gilt in Deutschland seit einem Jahr das Lieferkettengesetz für Firmen mit tausend bis dreitausend Beschäftigten.
Ternium spielt eine dubiose Rolle beim Verschwinden von zwei Menschenrechtsaktivisten in Mexiko. Die in Luxemburg ansässige Firma war auch im Zentrum einer parlamentarischen Anfrage von „déi gréng“. Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Vor allem ein hoher bürokratischer Aufwand war seitens der Unternehmen und Gegner des Gesetzes befürchtet worden. Damit verbunden waren auch mehr Kosten. Von Summen im „mittleren sechsstelligen Bereich“ berichtete etwa Biotest, ein Unternehmen aus Hessen, für das etwa 2.500 Beschäftigte arbeiten, das eigens eine Mitarbeiterin einstellte. Ob das Gesetz eingehalten wird, kontrolliert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Momentan sind die Kontrollen ausgesetzt, solange die europäische Richtlinie noch nicht in nationales Gesetz umgesetzt worden ist.