Immobilienkauf

Temporäre Steuervergünstigungen werden erneut verlängert – aber nur unter bestimmten Bedingungen

Die temporären steuerlichen Vergünstigungen für den Kauf von Immobilien laufen demnächst aus. Diese sollen nun unter bestimmten Bedingungen weiter verlängert werden – in erster Linie, weil Banken und Notare den Anträgen hinterherhinken.

Der „Bëllegen Akt“ bleibt unangetastet

Der „Bëllegen Akt“ bleibt unangetastet Foto: Tageblatt-Archiv/François Aussems

Eigentlich sollten die temporären Steuervergünstigungen für Immobilienkäufer am 30. Juni auslaufen. Das Finanzministerium teilte am Montag in einem Presseschreiben mit, dass diese nun doch unter bestimmten Bedingungen weiterlaufen können. 

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