Nachgefragt
Schließung einer „Crèche“ ist die allerletzte Lösung
In den letzten Wochen war der Gerichtsprozess gegen die ehemalige Leiterin einer „Crèche“ in Bous in den Schlagzeilen. Die Kindertagesstätte war 2017 von höchster Instanz geschlossen worden. Das Tageblatt hat beim zuständigen Dienst nachgefragt, wie das Zulassungsverfahren für die Eröffnung einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung aussieht und welche Kontrollen für die Einhaltung der Vorgaben vorgesehen sind.
Erst, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können sich Kinder in einer „Crèche“ künstlerisch betätigen Foto: Editpress-Archiv
Ein Entzug des „agrément“ sei immer die allerletzte Lösung, erzählt Fabienne Leukart vom „Service de l’éducation et de l’accueil“ des Ministeriums für Bildung, Kindheit und Jugend. Das sei nicht die Regel. Dem Ministerium sei bewusst, was dies für die Eltern und deren Kinder bedeute, wenn eine Struktur geschlossen wird. Die entsprechenden Gesetze definieren Prozeduren, die in solchen Fällen eingehalten werden müssen, außer wenn sich die Kinder in drohender Gefahr befinden. Dann wird sofort gehandelt. Der Geschäftsführer bekomme ansonsten eine Frist, um sich den Bedingungen anzupassen. Wenn sich nach der Prozedur immer noch nichts geändert hat, wird die Zulassung widerrufen. Seit 2017 wurden 12 „Services d’éducation et d’accueil“ (SEA) die Betriebsgenehmigung entzogen.