Religion

Restaurants gelten nicht als Kultstätten für Anhänger des fliegenden Spaghettimonsters

Restaurants sind keine Stätten zur Ausübung von Religion – auch nicht für Anhänger des fliegenden Spaghettimonsters. Das stellt Premierminister Xavier Bettel in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klar.

Eine eher kuriose parlamentarische Anfrage wurde Kultusminister Xavier Bettel gestellt

Eine eher kuriose parlamentarische Anfrage wurde Kultusminister Xavier Bettel gestellt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Ein eher kuriose parlamentarische Anfrage stammt aus der Feder des Abgeordneten Marc Goergen. Anlässlich der Schließung der Theater, Kinos und Gastronomiebetriebe stellte der Pirat am 30. November 2020 die Frage an die Regierung, ob die Glaubensgemeinschaft des fliegenden Spaghettimonsters ihre „Nudelmessen“ in Restaurants abhalten dürfe. Hintergrund der Frage war, dass die Verschärfung der Covid-19-Gesetze zu dem Zeitpunkt eine Schließung von Stätten zur Ausübung der Religion – Kirchen, Moscheen und Synagogen beispielsweise – ausdrücklich ausschloss. Goergen fragte ebenfalls dezidiert nach der Möglichkeit, Restaurants oder Kantinen ausschließlich zum Zweck der „Nudelmesse“ zu nutzen. Auch darüber, ob ein privates Gebäude oder ein Kulturzentrum zum Ausüben der Religionspraxis definiert werden könnte, erkundigte sich der Abgeordnete.

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