„Comparution accélérée“
Regierungsrat beschließt schnellere Urteile bei Drogendelikten und häuslicher Gewalt
Der Regierungsrat hat am Freitag einen Gesetzesentwurf von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) angenommen, mit dem ein beschleunigtes Strafverfahren eingeführt werden soll.
Justizministerin Elisabeth Margue Foto: Editpress/Julien Garroy
Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) will die „comparution accélérée“ – ein beschleunigtes Strafverfahren – bei bestimmten Straftaten in Luxemburg einführen. Der Regierungsrat hat am Freitag einen entsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt. Demnach sollen bei Drogendelikten, im Falle häuslicher Gewalt und bei Raubfällen künftig andere Verfahrensmechanismen gelten. Werden Täter auf frischer Tat ertappt und liegen somit schwerwiegende Schulindizien vor, muss es nicht mehr zwangsläufig zur Eröffnung eines Vorverfahrens kommen. Der Tatverdächtige kann zudem auf Beschluss eines Untersuchungsrichters bis zum Gerichtstermin in Untersuchungshaft kommen. Eine entsprechende Maßnahme soll jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden werden, wobei unter anderem die Schwere der Tat, eine mögliche Fluchtgefahr, die Gefahr der Beweismittelvernichtung oder eine Rückfallgefahr berücksichtigt werden sollen.
Bereits bei der Ankündigung der Reform wurde Kritik laut, weil die Verteidigungsrechte und Verfahrensgarantien für die Tatverdächtigen beeinträchtigt werden könnten. Laut Pressemitteilung der Regierung werden Tatverdächtige vor jeder Entscheidung über eine Inhaftierung vom Untersuchungsrichter angehört und haben das Recht auf anwaltlichen Beistand. Zudem bestehe ein Recht auf Akteneinsicht sowie die Möglichkeit, jederzeit im Verfahren einen Antrag auf Freilassung zu stellen. „Der Text wurde in enger Zusammenarbeit mit den Justizbehörden sowie mit Vertretern der Anwaltskammern erarbeitet, um einen Text zu konzipieren, der sich an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker orientiert und zugleich eine wirksamere justizielle Reaktion auf Kriminalität, einen verstärkten Schutz der Bürger und die Wahrung der Verteidigungsrechte gewährleistet“, heißt es weiterhin in dem Schreiben der Regierung am Freitagnachmittag.